StGB Art. 248 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 248 StGB vom 2025

Art. 248 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 248 Fälschung von Mass und Gewicht

Wer zum Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehran Massen, Gewichten, Waagen oder andern Messinstrumenten ein falsches Eichzeichen anbringt oder ein vorhandenes Eichzeichen verfälscht,an geeichten Massen, Gewichten, Waagen oder andern Messinstrumenten Veränderungen vornimmt,falsche oder verfälschte Masse, Gewichte, Waagen oder andere Messinstrumente gebraucht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 248 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZBEK 2021 51Ausstand; provisorische Anordnung von SicherheitshaftGericht; Beschuldigte; Kantons; Staatsanwalt; Ausstand; Kantonsgericht; Zwangsmassnahmengericht; KG-act; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Beschuldigten; Gesuch; Frist; Kantonsgerichts; Anordnung; Verfügung; U-act; Beilage; Beschluss; Untersuchungshaft; Entscheid; Stellungnahme; Verfahren; Verteidigerin; Haftentlassungsgesuch; Akten; Recht; ätte