Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 247

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 247 ZGB vom 2025

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Art. 247 Verwaltung, Nutzung und Verfügung I. Im Allgemeinen

Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.


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Art. 247 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2016/348Appel; ’appel; Appelant; ’appelant; ’il; Appelante; ’appelante; Entretien; ’au; ’entretien; èces; ’elle; érieur; écaire; L’appel; édure; L’appelant; ésident; ’est; époux; était; ération; étés; érieure
VDJug-inc/2013/12-édure; éfendeur; écaire; édule; égime; CPC-VD; époux; étent; étention; éclinatoire; éance; éances; étence; étentions; Instance; écision; évrier; également; Office; éparation; Arrondissement; Côte; éposé; Elles; ésident
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.7-Ehefrau; Ehemann; Apos; Beruf; Berufung; Güter; Ehegatte; Urteil; Betrag; Ehegatten; Errungenschaft; Ziffer; Gütertrennung; Zivilkammer; Amtsgerichtspräsidentin; Forderung; Urteils; Vorinstanz; Entschädigung; Höhe; Güterstand; Vorschlag; Obergericht; Präsident; Rechtsanwalt; Frist; Ehemannes; Anspruch
GLOG.2016.00058-Beklagte; Beklagten; Miteigentum; SchKG; Miteigentumsanteil; Miteigentumsanteile; Apos; Recht; Anfechtung; Berufung; Vorinstanz; Gläubiger; Liegenschaft; Grundstück; Klage; Schuld; Übertragung; Urteil; Schuldner; Grundbuch; Liegenschaften; Beweis; Zeitpunkt; Abtretung; Konkurs; önne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 III 49Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Änderung vom 5.Oktober 1984
Betreibung; Ehegatte; Betreibungs; Ehegatten; égime; Schuldner; Zahlungsbefehl; ébiteur; éancier; Gläubiger; Gütergemeinschaft; Güterstand; SchKG; Union; Recht; Schuldners; Ehefrau; Ancien; être; Uffici; Schlusstitel; époux; été; Betreibungsurkunde; Ehemann; Gesamtgut; Betreibungsurkunden; Mieter; Güterverbindung; Esecuzione