Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 244 StPO vom 2024
Art. 244 2. Abschnitt: Hausdurchsuchung Grundsatz
1 Häuser, Wohnungen und andere nicht allgemein zugängliche Räume dürfen nur mit Einwilligung der berechtigten Person durchsucht werden.
2 Die Einwilligung der berechtigten Person ist nicht nötig, wenn zu vermuten ist, dass in diesen Räumen:a. gesuchte Personen anwesend sind;b. Tatspuren oder zu beschlagnahmende Gegenstände oder Vermögenswerte vorhanden sind;c. Straftaten begangen werden.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 244 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230009 | Mehrfache Sachbeschädigung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; -platz; Prot; Berufung; Schablone; Urteil; Graffiti; Schablonen; Gericht; Gestellten; Panik; Vorinstanz; Sichergestellt; Graffitis; Sichergestellten; Recht; Höhe; Mikrospuren; Schriftzüge; Schaden; Geldstrafe; Privatklägerin; Polizei; Sinne; Urteils; Klebbandasservat; Asservat-Nr |
ZH | SB220196 | Diebstahl etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Vorinstanz; Recht; Sinne; Landes; Delikt; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Urteil; Landesverweisung; Amtlich; Dossier; Amtliche; Hausdurchsuchung; Busse; Befehl; Verfahren; Zusatzstrafe; Winterthur; Anordnung; Erscheint; Vollzug; Kantons |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2023.17 | | Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgr?nde; Sicherstellung; Parteien; Geb?hr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Geb?hren; Wohnung |
BB.2022.45 | | Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Gesuchsteller; Berufungskammer; Bundesgericht; StBOG; Bundesstrafgericht; Rechtsmittel; Gericht; Verfahren; Parteien; Beschluss; Geb?hr; Bundesstrafgerichts; BStKR; Bundesanwaltschaft; Wohnung; Frist; Geb?hren; StBOG; Einreichung; Sicherstellung; Durchsuchung; Gerichtsgeb?hr; Aufzuheben |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich | 2010 |