Art. 242 Aussonderung und Admassierung (1)
1 Die Konkursverwaltung trifft eine Verfügung über die Herausgabe von Sachen, welche von einem Dritten beansprucht werden.
2 Hält die Konkursverwaltung den Anspruch für unbegründet, so setzt sie dem Dritten eine Frist von 20 Tagen, innert der er beim Richter am Konkursort Klage einreichen kann. Hält er diese Frist nicht ein, so ist der Anspruch verwirkt.
3 Beansprucht die Masse bewegliche Sachen, die sich im Gewahrsam oder Mitgewahrsam eines Dritten befinden, oder Grundstücke, die im Grundbuch auf den Namen eines Dritten eingetragen sind, als Eigentum des Schuldners, so muss sie gegen den Dritten klagen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230150 | Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets | Beschwerde; Token; Protokoll; Ether; Recht; Beschwerdeführer; Rungen; Block; Recht; Blockchain; Kryptowäh; Zahlungs-Token; Lichkeit; Vermögens; Kryptowährung; Schweiz; Vermögenswerte; Wallet; Smart; Contract; Digkeit; Kryptowährungen; -Protokoll; Massnahme; Bericht; Massnahmen; Gericht; Ausländische; Protokolle; Holdings |
ZH | NE180008 | Aussonderungsklage | Marke; Recht; Marken; Konkurs; Recht; Berufung; Vorinstanz; Aussonderung; Konkursamt; Eigentum; Markenrechte; Beweis; Beklagten; Urteil; Verfahren; Entscheid; Klage; Zeitpunkt; Eigentumsansprache; Gläubiger; Anspruch; Dübendorf; Gewahrsam; Markenregister; Eintrag; Gläubigerzirkular; Rechtsanwalt; Uster; Angefochtene; Bezirksgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 527 | Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2). Regeste b Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3). | Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Sinne; Reflexwirkung; Zuständigkeit; Betreibungsrechtliche; Materielle; Schuldner; Gläubigers; Handelsgerichts; Zivilrechtlich; Kommentar; Gläubigerschutz; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Urteil |
122 III 436 | Art. 242 SchKG; Fristansetzung zur Anhebung der Aussonderungsklage. Nur wenn sich die von einem Dritten angesprochene Sache im ausschliesslichen Gewahrsam der Konkursmasse befindet, ist die Konkursverwaltung berechtigt, dem Drittansprecher nach Art. 242 Abs. 2 SchKG eine Frist von zehn Tagen zur Anhebung der Aussonderungsklage anzusetzen (E. 2a). Hat die Konkursverwaltung die von einem Dritten angesprochenen Vermögenswerte im Verlauf des Konkursverfahrens veräussert und dadurch den Gewahrsam an der Sache verloren, gelangt als Surrogat der veräusserten Gegenstände der Erlös - als für den Drittansprecher auszuscheidender Vermögenswert - in den Gewahrsam der Konkursmasse (E. 2c). | Konkurs; SchKG; Konkursverwaltung; Gewahrsam; Frist; Konkurseröffnung; Anhebung; Aussonderungsklage; Verfügung; Leistung; Fristansetzung; Konkursmasse; Veräussert; Vermögenswert; Sachverhalt; Angesprochen; Sachen; Masse; Zeitpunkt; Urteil; Angesprochene; Anzusetzen; Vermögenswerte; Patente; Beschwerde; Herausgabe; Eigentum; Anspruch; Unbegründet; Verfügungsgewalt |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-4137/2019 | Markenschutz (Übriges) | Beschwerde; Marke; Marken; Recht; "; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Register; Urteil; Konkurs; Partei; Verfahren; Verfügung; Eintrag; Eintragung; Ken-Nr; Markeninhaber; Marken-Nr; Beweis; Parteien; Übertragung; Markenrechte; Sachverhalt; MSchG; Registereintrag; Registeränderung; Markenregister; Tragene |
A-5172/2014 | Staatshaftung (Bund) | Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdef?hrer; Beschwerdef?hrer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verf?gung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gl?ubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Forderung; Verfahrens; W?re; Gesellschaft |