Art. 241CPC from 2024
Art. 241 Settlement, acceptance, withdrawal
1 If notice of a settlement, acceptance of the claim or withdrawal of the action is placed on record in court, the parties must sign the record.
2 A settlement, acceptance of the claim or withdrawal of the action has the same effect as a binding decision.
3 The court shall dismiss the proceedings.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 241 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LZ240005 | Unterhalt und weitere Kinderbelange (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Berufungsklägerin; Obergericht; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Oberrichter; Gerichtskosten; Parteien; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiber; Rieke; Verfahren; Berufungsverfahrens; Überschuss; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Entscheid; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Huizinga; Vorsitzender; Oberrichterin; Scherrer; Kriech; Beschluss; Sachen; Rechtsanwalt; Berufungsbeklagter; Rechtsanwältin |
ZH | LB230013 | Forderung | Berufung; Parteien; Bezirksgericht; Entscheid; Uster; Beklagten; Beschluss; Verfahren; Kantons; Parteientschädigung; Obergericht; Klage; Entscheidgebühr; Vorinstanz; Berufungskläger; Rechtsanwalt; Forderung; Bezirksgerichts; Entschädigungsfolge; Urteil; Kammer; Bundesgericht; Zivilkammer; Oberrichter; Entschädigungsfolgen; Kostenvorschuss; Geschäftsnummer; -I/Si/U; Berufungsbeklagte |
Dieser Artikel erzielt 1985 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170002 | Aufsichtsbeschwerde | Recht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Entscheid; Obergericht; Bezirksgericht; Winterthur; E-Mail; Kanton; Beschwerdeführers; Kantons; Eingabe; Rechtsmittel; Verfügung; Vergleich; Anzeige; Gericht; Geschäfts-Nr; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Verwaltung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Beschluss; Bezirksgerichts; Frist; Rüge |
ZH | VO140072 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Revision; Friedensrichter; Verfahren; Rechtspflege; Vergleich; Obergericht; Friedensrichteramt; Partei; Verfügung; Gericht; Gesuchstellers; Gewährung; Stadt; Kreise; Schlichtungsverhandlung; Schweiz; Obergerichts; Entscheid; Obergerichtspräsident; Schlichtungsverfahren; Parteien; Beweis; Anspruch; Gerichtsgebühr; ührt |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; Feststellungs; SchKG; Feststellungsklage; Klagerückzug; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Forderung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Rechtskraft; Gericht; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl; Handelsgericht; Auffassung; Leistungsbegehren; Anerkennungsklage; Sinne; Rechtsvorschlags |
147 III 419 (4A_428/2020) | Regeste Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2). | Verjährung; Instanz; Rechtsstreit; Klage; Urteil; Rechtsmittel; Abschluss; Entscheid; Forderung; Bundesgericht; Rechtskraft; Endentscheid; Revision; Verjährungsfrist; Berufung; Rechtshängigkeit; Verfahren; Rechtsstreits; Verfahrens; BERGAMIN; Vorentwurf; Verjährungsrecht; Unterbrechung; Einrede; Auslegung; Instanzenzug; Verjährungsrechts |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2618/2020 | Enteignung | ühre; Recht; Verfahren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Bundes; Vorinstanz; Parteien; Abschreibung; Entschädigung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Vergleich; Abschreibungsbeschluss; Entscheid; Gericht; Enteignung; Verträge; Kreis; Verfügung; Enteigner; Swissgrid; Enteigneten; Enteignerin; Minderwert; BVGer |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Haas, Oberhammer | ZPO | 2021 |
Spühler, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |