E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 24 OR vom 2024

Art. 24 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 24 Fälle
des Irrtums

1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:

  • 1. wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat;
  • 2. wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache oder, wo der Vertrag mit Rücksicht auf eine bestimmte Person abgeschlossen wurde, auf eine andere Person gerichtet war, als er erklärt hat;
  • 3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;
  • 4. wenn der Irrtum einen bestimmten Sachverhalt betraf, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde.
  • 2 Bezieht sich dagegen der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschlusse, so ist er nicht wesentlich.

    3 Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 24 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Klägers; Recht; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Nettoeinkommen; Gungen; Zahlungen; Über; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
    ZHLB220039AberkennungBaurecht; Baurechts; Baurechtszins; Vertrag; Berufung; Vorinstanz; Recht; Vertrags; Partei; Parteien; Referenzzinssatz; Beklagten; Aberkennung; Läge; Betreibung; Baurechtszinses; Bezirksgericht; Entscheid; Baurechtsvertrag; Äquivalenz; Erhob; Rebus; Stantibus; Vereinbart; Römisch-katholische; Grundrechtsbindung; Urteil; Provisorische; Rechtsöffnung
    Dieser Artikel erzielt 44 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVR190004Rekurs gegen das Urteil des Präsidenten des Obergerichts des Kantons Zürich (XA180004-O) vom 29. April 2019
    SOVWBES.2015.410Spitalrechnung
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 V 1 (8C_402/2019) Frist für die Vollstreckungsverwirkung bei rechtskräftig festgesetzten Leistungen; Gesetzeslücke. Wo das massgebliche Einzelgesetz (hier das UVG für eine Rente der Unfallversicherung) keine Regelung enthält, gilt für die Vollstreckung rechtskräftig festgesetzter sozialversicherungsrechtlicher Forderungen auch nach Inkrafttreten des ATSG zweigübergreifend eine Frist von zehn Jahren gemäss BGE 127 V 209 (E. 8). Rente; Vollstreckung; Renten; Frist; Rechtskräftig; Recht; Leistungen; Beschwerde; Rentenbetreffnisse; Festsetzung; Vollstreckungsverwirkung; Verwirkt; Fünfjährige; Verfügung; Einsprache; Verwirkung; Gericht; Zehnjährige; Zugesprochen; Festgesetzt; Einspracheentscheid; Gesprochene; Gesetzte; Erwerbsunfähigkeit; Zahlte; Gelte; Zugesprochene; Forderung; Zweiteilung; Forderung
    145 III 383 (4A_543/2018)Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR und Art. 4 Bst. a des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG); Berufung auf Grundlagenirrtum bei Anwendbarkeit des CISG? Das CISG enthält abschliessende Rechtsbehelfe für den Fall der mangelhaften Kaufsache, weshalb - im Gegensatz zur Rechtslage nach innerstaatlichem Recht - die alternative Berufung auf Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR bei Anwendbarkeit des CISG ausgeschlossen ist (E. 5). Recht; Vertrag; Beschwerde; Vertrags; Übereinkommen; Beschwerdeführerin; SCHLECHTRIEM/; Grundlagenirrtum; Irrtum; Käufer; Berufung; MAGNUS; SCHWENZER/; Kaufsache; [Hrsg]; Aufl; Regelung; SCHROETER; Interne; Urteil; Rechtsbehelfe; Verkäuferin; Irrtums; Gültigkeit; Internationale; Rechtsprechung; Käuferin; Entscheid; Rückgriff; DJORDJEVIC

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-1070/2020Erlöschen des AsylsBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Recht; Verzicht; Schen; Gesuch; Schweiz; Verfügung; Verzichts; Urteil; Eingabe; Asyls; Verzichtserklärung; Akten; Feststellung; Wille; Verfahren; Wiedereinsetzung; Ausländer; Grundlage; Reise; Vorinstanz; Habe; Erlöschen; Asylgesuch; Sinne; Bundesverwaltungsgericht
    D-1221/2021Asylverfahren (Übriges)Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Verzicht; Richt; Verzichts; Verzichtserklärung; Recht; Flüchtling; Urteil; Vorinstanz; Urteils; Flüchtlingseigenschaft; Schweiz; Kinder; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Wille; Handlung; Willen; Person; Unfähig; Verfahren; Entscheid; Handeln; Verzichtserklärungen; Akten; Zeitpunkt; Gesuch; BVGer

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2015.43Sospensione del procedimento (art. 329 cpv. 2 CPP in relazione con l'art. 314 CPP). Della; Mente; Dell Federal; Consid; Sentenza; Tribunale; Federale; Penal; Giudizi; CP-TPF; Procedura; Giudizio; Giudice; Principi; Confisca; Principio; Essere; Pronunci; Pronuncia; Fatti; Decisione; Sospensione; Reato; Giudicato; Delle; Considera
    SK.2013.8Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten oder RatenzahlungBundes; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Betreibung; Gerichtskasse; Entscheid; Kammer; Bundesstrafgerichts; Beschwerde; Monatlich; Raten; Verfahrenskosten; Finanzielle; Amtliche; Gesuch; Situation; Ratenzahlung; Bedingung; R?ckzug; Basel; Auslagen; Urteil; Ruckstuhl; Kommentar; Notbedarf; Monatliche; Erlass

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SchwenzerBasler Kommentar zum Obligationenrecht2003
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz