LStrl Art. 24 - Abitazione

Einleitung zur Rechtsnorm LStrl:



Art. 24 LStrl dal 2025

Art. 24 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 24 Abitazione

Lo straniero può essere ammesso in Svizzera per esercitare un’attività lucrativa unicamente se dispone di un’abitazione conforme ai suoi bisogni.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.274-ätig; Restaurant; Migration; Migrationsamt; Verwaltungsgericht; Ausländer; Stelleninserat; Grenzgänger; Schweiz; Beschäftigungsgesuch; Erwerbstätigkeit; Arbeitnehmer; Person; Restaurants; Beschwerde; Arbeitgeber; Bewerbung; Entscheid; Arbeitsmarkt; Bestätigung; Spezialitätenkoch; Gesuch; Verfügung
SOVWBES.2022.178-Arbeit; Musik; Aufenthalt; Schweiz; Verwaltungsgericht; Voraussetzungen; Entscheid; Erwerbstätigkeit; Interesse; Arbeitgeber; Bewerber; Aufenthaltsbewilligung; Arbeitsmarkt; Suchbemühungen; Departement; Diplom; Ausbildung; Frühbereich; Bewilligung; Integration; Anspruch; Privatlebens; Ausländer
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