SCC Art. 238 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 238 SCC from 2025

Art. 238 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 238 (1)

(1) Repealed by No I 1 of the FA of 17 Dec. 2021 on the Harmonisation of Sentencing Policy, with effect from 1 July 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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Art. 238 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230215Sachbeschädigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Urteil; Recht; Störung; Sinne; Eisenbahnverkehrs; Frontscheibe; Entscheid; Anklage; Sachbeschädigung; Jugendgericht; Leistung; Dispositiv; Zeuge; Beweis; Verteidigung; Bundesgerichts; Verfahren; Vollzug; Sachverhalt; Verfahren; Polizei; Zuges; ädigt
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Gefährdung; Gutachten; Flugzeugs; Anklage; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Gutachter; Schlussbericht; Verletzung; Verkehr; Verhalten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 13Art. 117, 125 Abs. 1 und 2, 238 Abs. 2 StGB; Fahrlässigkeitshaftung des Vorwarners für einen Eisenbahnunfall. Der auf einer Arbeitsstelle des Baudienstes als Vorwarner handelnde Verbindungsmann, der sich im Funkverkehr nicht vergewissert, ob der Adressat seine Durchsage empfangen und verstanden hat, verletzt die Sprechdisziplin und haftet strafrechtlich für den auf diese Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführenden Eisenbahnunfall. ässig; Baumann; Sicherheit; Meldung; Sorgfalt; Vorwarner; Quittung; Sorgfaltspflicht; Geleise; Geleises; Körperverletzung; Vorinstanz; Eisenbahnverkehr; Reglement; Urteil; Albert; Amrein; Tötung; Verletzung; Verhalten; Täter; Erfolg
124 IV 114Fahrlässige Störung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 Abs. 2 StGB); erhebliche Gefährdung von Leib und Leben oder von fremdem Eigentum. Eine Schnellbremsung und ein Zusammenstoss einer Eisenbahn mit einem Motorfahrzeug begründen nicht ohne weiteres eine erhebliche Gefährdung im Sinne dieser Bestimmung. Massgebend sind die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls. Gefährdung; Kollision; Eisenbahn; Schnellbremsung; Sinne; Eisenbahnverkehr; Gefahr; Vorinstanz; Eisenbahnverkehrs; Störung; Personen; Verzögerung; Beschwerdegegner; Passagiere; Eigentum; Personenwagen; Fahrzeug; Verzögerungswerte; Zugspassagier; Appenzell; Zusammenstoss; Recht; Urteil; Umstände; ährdet

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5956/2016AsylwiderrufRecht; Sinne; Person; Taten; Gericht; Busse; Handlung; Personen; Quot;; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Delikt; Personenbeförderung; Delikte; Flüchtling; Schweiz; Personenbeförderungsgesetz; Beschwerdeführers; Urteil; Asylwiderruf; Handlungen; Bundesverwaltungsgericht; Erkrankung; Behandlung; Eritrea; Nötigung; Wider-; Asyls