OR Art. 237 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 237 OR vom 2025

Art. 237 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 237 Der Tauschvertrag A. Verweisung auf den Kauf

Auf den Tauschvertrag finden die Vorschriften über den Kaufvertrag in dem Sinne Anwendung, dass jede Vertragspartei mit Bezug auf die von ihr versprochene Sache als Verkäufer und mit Bezug auf die ihr zugesagte Sache als Käufer behandelt wird.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 II 309Kauf oder Tausch von Grundstücken. Anforderungen an die öffentliche Beurkundung, wenn die Kauf- oder Tauschsache von der einen oder andern Partei aus einer Mehrzahl von Grundstücken soll ausgewählt werden können. Vertrag; Tausch; Costa; Grundstück; Beklagten; Parzelle; Stoffel; Casty; Stück; Grundstücke; Urteil; Vertrages; Tauschgegenstand; Kantonsgericht; Urkunde; Luigi; Bundesgericht; Auffassung; Grundstücken; Kauf; Wiesland; Parzellen; Berufung; Vertragschliessenden; Vertragsbestimmung; Boden; Oberengadin; Peiti
81 II 221Tausch mit Aufgeld. Bemessung eines nicht ziffernmässig bestimmten Aufgeldes. Art. 237 OR. Aufgeld; Tausch; Aufgeldes; Pferd; Wertbasis; Urteil; Schmid; Aeschbacher; Beklagten; Parteien; Vereinbarung; Erwägungen; Festsetzung; Vorbemerkungen; BECKER; Bezug; Kommentar; Ermessen; Urteilskopf; Auszug; Zivilabteilung; Regeste; Bemessung; ässig; Sachverhalt; Tatbestand:; Marke; Chevrolet; Tauschgeschäft; ücknahm

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2018.4Ersatzmassnahmen (Art. 237 Abs. 4 i.V.m. Art. 222 StPO).Ersatzmassnahmen; Entscheid; Verfahren; Flucht; Ausführung; Verfahrens; Schweiz; Untersuchung; Verlängerung; Untersuchungs; Person; Zwangsmassnahme; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmen; Bundesstrafgericht; Fluchtgefahr; Ausführungsgefahr; Zwangsmassnahmengericht; Verfahrensakten; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Jakob; Frauenfelder; Serbien; Gericht; Verfahren
BP.2014.45Verlängerung der Untersuchungshaft (Art. 227 i.V.m. Art. 222 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Akten; Bundes; Recht; Untersuchung; Flucht; Untersuchungshaft; Organisation; Person; Datenträger; Schweiz; Fluchtgefahr; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Rechtspflege; Unterstützung; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Bundesanwaltschaft; Verdacht; Zwangsmassnahmen; Verfahren; Türkei; Bundesgerichts; Schlepper; Verfahren; Zwangsmassnahmengericht; Verlängerung; Aussage

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Zuberbühler, FreiZürcher Kommentar zur schweizerischen Strafprozess-ordnung2021
Zuberbühler, FreiZürcher Kommentar zur schweizerischen Strafprozess-ordnung2021