Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 236 OR vom 2025

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Art. 236 Kantonale Vorschriften

Die Kantone können in den Schranken der Bundesgesetzgebung weitere Vorschriften über die öffentliche Versteigerung aufstellen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 236 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200036ErbteilungBeklagte; Beklagten; Dispositiv; Klägerin; Klägerinnen; Ziffer; Recht; Dispositiv-Ziffer; Berufung; Vorinstanz; Erben; Urteil; Mietverhältnis; Steigerung; Gemeinde; Gericht; Mietzins; Schuld; Partei; Parteien; Lasses; Verfahren; Gemeindeammannamt; Meilen; Urteils; Bezirksgericht; Erbengemeinschaft; Wohnung
SGBE.2017.35Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 650 Abs. 1, Art. 651 Abs. 2 ZGB (SR 210): Versteigerung; Quot; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Miteigentümer; Gesuchsteller; Entscheid; Liegenschaft; Vollstreckung; Miteigentümern; Anwalt; Gesuchstellers; Recht; Grundbuch; Steigerungsmodalitäten; Verhandlung; Miteigentum; Übrigen; Grundstück; Parteien; Bestimmungen; Enteignungsverfahren; Strassen; Miteigentums; Verfahren; Verweis; Kreis

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOOGBES.2024.1-Amtschreiber; Versteigerung; Vergleich; Parteien; Olten; Olten-Gösgen; Grundstück; Recht; Grundstücke; Amtschreiberei; Solothurn; Vereinbarung; Amtschreibers; Vergleichs; Beschwerdegegner; Region; Zuständig; Liquidator; Zuständigkeit; Obergericht; Corinne; Ziffer; Antrag; Erben; Liquidation; Gesetzes; Stellung; Wille
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2012.4Esecuzione anticipata di pene e misure (art. 236 CPP). Ordine di trasferimento.Apos;; Tribunal; Tribunale; Corte; Ministero; Confederazione; Apos;ordine; Stampa; Marcellini; Kantonalgefängnis; Frauenfeld; Apos;oggetto; Bundesstrafgericht; énal; édéral; Numero; Apos;incarto:; Decisione; Composizione; Giudici; Ponti; Cornelia; Patrick; Robert-Nicoud; Cancelliere; Giampiero; Vacalli; Parti; Apos;avv; Ricorrente

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Donatsch Kommentar zur Schweize­rischen Strafprozessordnung2020
Rey, Schweizer, Hug Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2017