CPP Art. 234 - Stabilimento carcerario

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 234 CPP dal 2023

Art. 234 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 234 Sezione 7: Esecuzione della carcerazione preventiva e di sicurezza Stabilimento carcerario

1 La carcerazione preventiva e quella di sicurezza sono di norma eseguite in stabilimenti carcerari destinati a tale scopo e adibiti per il resto soltanto all’esecuzione di pene detentive di breve durata.

2 Se ragioni mediche lo rendono opportuno, l’autorit cantonale competente può ricoverare l’incarcerato in un ospedale o in una clinica psichiatrica.


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Art. 234 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA170013Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Befristung.Massnahme; Klinik; Patient; Zwangsbehandlung; Patienten; Patientengesetz; Behandlung; Vorinstanz; Verfahren; Massnahmen; Beschwerdeführers; Vollzug; Recht; Person; Zwangsmassnahme; Entscheid; Anordnung; Sicherheit; Bezirksgericht; Sicherheitshaft; Gefahr; Urteil; Sinne; Bundesgericht; Zwangsmedikation; Gutachten
ZHSB130266Drohung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Überhaft; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Urteil; Kinder; Freiheit; Bundesgericht; Kanton; Kantons; Massnahme; Verfahren; Sicherheit; Privatkläger; Beschluss; Sinne; Vorinstanz; Recht; Sicherheitshaft; Untersuchung; Verfügung; Freiheitsentzug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.30-Berufung; Berufungsklägerin; Geschädigte; Massnahme; Messer; Geschädigten; Antrag; Urteil; Staat; Recht; Setting; Klinik; Anklage; Behandlung; Eltern; Staatsanwaltschaft; Wohnheim; Solothurn; Urteils; Sicherheit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 259 (1B_52/2021)
Regeste
Art. 32 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 2 EMRK , Art. 10 Abs. 2 lit. a und Art. 14 Abs. 2 UNO-Pakt II , Art. 10 Abs. 1 und Art. 234 StPO ; Vollzug strafprozessualer Haft (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) in einer Strafvollzugsanstalt. Aufgrund von Verfassungs- und Völkerrecht gilt ein der Unschuldsvermutung entsprechendes Trennungsgebot beim Vollzug von strafprozessualer Haft und Strafvollzug. Das Gesetz sieht die Trennung jedoch bloss in der Regel vor. Eine Ausnahme kommt nur als letzte Möglichkeit aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles in Frage. Wegen der aggressiven Haltung und wiederholten Gewaltanwendung des Häftlings sind solche besonderen Umstände zu bejahen. Da das Haftregime sehr restriktiv ist, könnte sich aber auf die Dauer die Frage des menschenwürdigen Vollzugs stellen (E. 2 und 3).
Sicherheits; Vollzug; Untersuchungs; Vollzug; Pöschwies; Freiheit; Gefängnis; Vollzugs; Verwaltungsgericht; Kanton; Sicherheitshaft; Trennung; Justiz; Freiheitsstrafe; Person; Anstalt; Justizvollzug; Unschuldsvermutung; Haftregime; Sicherheitsabteilung; Vollzugs; Beschwerdeführer; UNO-Pakt; Umstände; Freiheitsstrafen; Beschwerdeführers; Kantons; Trennungsgebot; Verlegung
146 IV 49 (6B_95/2020) Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB ; stationäre therapeutische Massnahme für junge Erwachsene, Beginn der vierjährigen Höchstdauer. Der vorzeitige Massnahmenvollzug ist bei der Berechnung der vierjährigen Höchstdauer gemäss Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf das Datum der Bewilligung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (E. 2.4-2.9). Massnahme; Massnahmen; Vollzug; Massnahmenvollzug; Freiheit; Erwachsene; Höchstdauer; Vollzug; Frist; Berechnung; Freiheitsentzug; Vollzugs; MARIANNE; Bundesgericht; Person; Vollzugs; Urteil; Fristen; Basler; Kommentar; Recht; Kantons; Luzern; Datum; Massnahmenvollzugs; önnen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4180/2012Invalidenversicherung (Übriges)Rente; Vorinstanz; Renten; Recht; Urteil; Zahlung; Untersuchungs; Verfügung; Untersuchungshaft; Person; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Rentenzahlung; Rentensistierung; Leistungen; Erwerbstätigkeit; Invaliden; Rückerstattung; Gericht; Beschwerdeführers; Unrecht; Verrechnung; Verfahrens; Schweizer; Inhaftierung; ässig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RH.2013.1Auslieferung an Deutschland. Beschwerde gegen Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG).Auslieferung; Auslieferungshaft; Bundes; Auslieferungshaftbefehl; Recht; Verfahren; Entscheid; Beschwerdekammer; Auslieferungshaftbefehls; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Rechtsmittel; Eröffnung; Eingabe; Beschwerdeverfahren; Original; Behörde; Kopie; Verfahren; Bundesgericht; Verfolgte; Unterschrift; Telefax; Bundesgesetz; Regel; Auslieferungsverfahren
RP.2012.8Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG); Hafterstehungsfähigkeit (Art. 47 Abs. 2 IRSG).Auslieferung; Auslieferungshaft; Recht; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Gefängnis; Verfahren; Bundesstrafgericht; Auslieferungshaftbefehl; Schaffhausen; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Schweiz; Tribunal; Bundesstrafgerichts; Haftentlassung; Gericht; Parteien; Niederlande; Person; Beschwerdeführers; önnen