StGB Art. 230 -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 230 StGB vom 2025
Art. 230 Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen
1.Wer vorsätzlich in Fabriken oder in anderen Betrieben oder an Maschinen eine zur Verhütung von Unfällen dienende Vorrichtung beschädigt, zerstört, beseitigt oder sonst unbrauchbar macht oder ausser Tätigkeit setzt,wer vorsätzlich eine solche Vorrichtung vorschriftswidrig nicht anbringt,und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen gefährdet,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. (1)
2.Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 ([AS 2023 259]; [BBl 2018 2827]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.