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Obligationenrecht (OR)

Art. 23 OR vom 2024

Art. 23 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 23 Wirkung

Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 23 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG230134ForderungKlage; Beklagten; Gericht; Partei; Maschinen; Sachverhalt; Parteien; Türkei; Recht; Vertrag; Handel; Import; Höhe; Verfügung; Klageantwort; Kaufvertrag; Schweiz; Grundlage; Verbot; Schweizer; Notwendige; Geschäft; Vertrags; Eingabe; Sinne; Schweizerische; Geleistete; Betrieb; Textilverarbeitungsmaschinen; Teilzahlung
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Klägers; Recht; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Nettoeinkommen; Gungen; Zahlungen; Über; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140072Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
SOVWBES.2015.410Spitalrechnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 II 130 (2C_884/2018)Art. 135 Ziff. 1 OR; Art. 120 Abs. 3 lit. b DBG; Art. 47 Abs. 1 StHG. Nur die "ausdrückliche" Anerkennung der Steuerforderung unterbricht den Lauf der direktsteuerlichen Verjährung. Nach Art. 120 Abs. 3 lit. b DBG vermag einzig die "ausdrückliche" Anerkennung der Steuerforderung durch die steuerpflichtige oder mithaftende Person den Lauf der Veranlagungsverjährung zu unterbrechen. Dies trifft ebenso auf Art. 47 Abs. 1 StHG zu, auch wenn dort das verschärfende Attribut "ausdrücklich" fehlt. Bloss konkludentes Verhalten reicht, anders als nach Art. 135 Ziff. 1 OR, zur Unterbrechung der Verjährung nicht aus. Das Einreichen der Steuererklärung wirkt daher nur verjährungsunterbrechend, soweit die Steuererklärung überhaupt ausgefüllt ist und vorbehaltlos eingereicht wird (E. 2). Anwendung im konkreten Fall (E. 3). Veranlagung; Steuerforderung; Verjährung; Anerkennung; Steuererklärung; Steuerperiode; Person; Veranlagungsverjährung; Unterbrechung; E-Mail; Mithaftende; KStA/SG; Frist; ausdrückliche; Verhalten; Vorbehaltlos; Steuerperioden; Steuerpflicht; ausdrücklich; Reichte; Veranlagungsverfügung; Steuerpflichtigen; Bundessteuer; Unterbrochen; MWSTG; Aufl; Urteil; ausdrückliche; Unterbrechen; Kantons
145 V 18 (9C_108/2018)Art. 26 Abs. 4 BVG; Regressforderung; Verzugszins. Die definitiv leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung hat der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung auf dem zurückzuerstattenden Betrag mangels eines vertraglichen Verhältnisses keinen Verzugszins zu bezahlen (E. 4 und 5). Verzug; Verzugszins; Vorsorge; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtig; Leistungspflichtige; Recht; Beschwerde; Swiss; Auffangeinrichtung; Vorleistung; Leistungspflichtigen; Verzugszinspflicht; Rechtsprechung; Urteil; Klage; Zurückzuerstatten; Vorleistungspflichtige; Vertragliche; Vorleistungen; Beruflichen; Sozialversicherung; Vorleistungspflichtigen; Vertraglichen; Bezahlen; Klageeinreichung; Beschwerdeführerin; Gesetzlich; Definitiv; Zurückzuerstattenden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1070/2020Erlöschen des AsylsBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Recht; Verzicht; Schen; Gesuch; Schweiz; Verfügung; Verzichts; Urteil; Eingabe; Asyls; Verzichtserklärung; Akten; Feststellung; Wille; Verfahren; Wiedereinsetzung; Ausländer; Grundlage; Reise; Vorinstanz; Habe; Erlöschen; Asylgesuch; Sinne; Bundesverwaltungsgericht
B-4297/2021Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)Beschwerde; Gesuch; Zivildienst; Gesuchs; Gesuchsteller; Beschwerdeführer; Frist; Vorinstanz; Verfügung; Durchdiener; Dienst; Beschwerdefrist; Frist; Modell; Bundesverwaltungsgericht; Wiederherstellung; Militärdienst; Zulassung; Elektronisch; Recht; Elektronische; Leistenden; WK-Modell; Durchdienen; Verpflichtung; Gesamtdauer; Längere; Angefochten; Zustellung; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2022.20Beschwer; Beschwerde; Recht; Bundes; Verfahren; Unterlagen; Beschwerdef?hrerin; Rechtshilfe; Verfahrens; Beh?rde; Zustimmung; Bundesanwaltschaft; Verfahrensakten; Rubrik; Beschwerdegegnerin; Konto; Armenische; Ersuchende; Ausf?hrung; Verfahren; ?ber; Relevant; Vereinfachte; Armenischen; Vereinfachten; Gesch?ft; Akten; Bankunterlagen; Hausdurchsuchung
RR.2022.151, RP.2022.36Beschwer; Beschwerde; Recht; Konto; Rechtshilfe; Verfahren; Staat; Herausgabe; Ersuche; Beschwerdef?hrerin; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Akten; Beh?rde; Verfahren; Entscheid; Unterlagen; Ordner; Akten; Verfahrensakten; Zahlung; Rechtshilfeersuchen; Verwaltungs; Gericht; Ersuchende; Rechtshilfeweise; Schlussverf?gung
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