Codice di procedura civile (CPC) Art. 228

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 228 CPC dal 2024

Art. 228 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 228 Dibattimento Prime arringhe

1 Aperto il dibattimento, le parti espongono le loro pretese e le motivano.

2 Il giudice d loro l’opportunit di replicare e duplicare.


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Art. 228 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230021Ausstand von Bezirksrichterin lic. iur. ... im Verfahren FE220023Bezirksrichterin; Akten; Verfahren; Ausstand; Hauptverhandlung; Gericht; Recht; Verfahrens; Verschiebung; Entscheid; Verhandlung; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Ausstandsbegehren; Protokoll; Parteien; Akteneinsicht; Verschiebungs; Bezirksgericht; Verschiebungsgesuch; Beschwerdeverfahren; Befangenheit; Rechtsmittel; Kopie; Bülach; Gesuch; Protokolls; Begründung
ZHRB230003Forderung (Rechtsvertretung)Recht; Vorinstanz; Klagt; Beklagten; Verfahren; Interesse; Interessen; Hauptverhandlung; Beschluss; Anwalt; Vertretung; Mandat; Kurzgutachten; Interessenkonflikt; Beweis; Anwalts; Beschwerdeverfahren; Klient; Spruchkörper; Parteiwechsel; Frist; Vertretungsbefugnis; Gericht; Kenntnisse; Interessenkollision; Tatsachen; Akten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2023.36-Berufung; Räumlichkeiten; Gebrauch; Berufungsklägerin; Vertrag; Vertrags; Berufungsbeklagte; Mietvertrag; Gebrauchs; Berufungsbeklagten; Verhandlung; Verfahren; Recht; Parteien; Nebensache; Stellung; Apos; Mietverhältnis; Zivilgericht; Gesuch; Beweis; Stellungnahme; Tatsache; Mietvertrags; Beweismittel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 475 (4A_50/2021)
Regeste
Art. 229 Abs. 2 ZPO ; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Können neue Tatsachen und Beweismittel "zu Beginn der Hauptverhandlung" unbeschränkt vorgebracht werden, sind diese vor den ersten Parteivorträgen nach Art. 228 ZPO in das Verfahren einzubringen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2 und 2.3.3).
Hauptverhandlung; Tatsachen; Parteivorträge; Parteivorträgen; Beweismittel; Beginn; Hauptverhandlung; Verfahren; Urteil; Noven; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Arbeitgeberin; Rechtsprechung; Tatsachenvortrag; Gericht; E-ZPO; Replik; Duplik; Element; Zeitpunkt; Parteien; BRUGGER; Arbeitnehmer
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WilliBasler Kommentar zur ZPO2017
Sutter-Somm, Brunner 2. Auflage, Zürich2016