CPC Art. 227 - Mutazione dell’azione in corso di causa

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 227 CPC dal 2025

Art. 227 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 227 Mutazione dell’azione in corso di causa

1 La mutazione dell’azione è ammissibile se la nuova o ulteriore pretesa deve essere giudicata secondo la stessa procedura e:

  • a. ha un nesso materiale con la pretesa precedente; o
  • b. la controparte vi acconsente.
  • 2 Se il valore litigioso dopo la mutazione dell’azione eccede la sua competenza per materia, il giudice adito rimette la causa al giudice competente per il maggior valore.

    3 Una limitazione dell’azione è sempre ammissibile; in tal caso, rimane competente il giudice adito.


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    Art. 227 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHNP230011ForderungUnfall; Vorinstanz; Recht; Berufung; Genugtuung; Beklagten; Arbeit; Beeinträchtigung; Entscheid; Behauptung; Genugtuungsanspruch; Umstände; Beeinträchtigungen; Garage; Klage; Garagenbetrieb; Kläger; Schmerz; Urteil; Klägers; Replik; Behauptungen; Gericht; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Arbeitsfähigkeit
    ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2023.47-Berufung; Arbeit; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Recht; Parteien; Arbeitszeit; Kündigung; Apos; Klage; Arbeitszeiten; Arbeitszeugnis; Arbeitsverhältnis; Entschädigung; Berufungsbeklagten; Verwarnung; Urteil; Vorinstanz; Stunden; Zeuge; Rechtsbegehren; Objekt; Höhe; Zeugen; Parteientschädigung; Sachverhalt
    SOZKBER.2023.7-Berufung; Recht; Berufungskläger; Klage; Apos; Schaden; Entscheid; Berufungsbeklagte; Urteil; Rechtsbegehren; Begründung; Rechtsmitteleingabe; Forderung; Widerklage; Rechtsmitteleingaben; Zivilkammer; Olten-Gösgen; Obergericht; Richteramt; Beklagten; Beweismittel; Vorinstanz; Voraussetzungen; Bundesgericht; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Trutmann
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 48 (5A_553/2015)Art. 29 Abs. 2 BV sowie Art. 53 Abs. 1 und Art. 317 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 227 Abs. 1 ZPO; Zustellung einer Eingabe, die eine Klageänderung enthält; Anspruch der Gegenpartei auf rechtliches Gehör. Erweitert eine Partei, nachdem sie Berufung erhoben hat, mit einer neuen Eingabe ihre Rechtsbegehren, und tritt das Gericht auf diese ein, so hat es der Gegenpartei Frist zur Stellungnahme anzusetzen. Stellt das Gericht der Gegenpartei die Eingabe einzig zur Kenntnisnahme zu, verletzt es deren Anspruch auf rechtliches Gehör (E. 4). Tribunal; Appel; Arrondissement; être; Côte; écembre; été; Jugement; érêts; éfenderesse; éformé; écrit; égime; écision; édure; éplique; époux; -dessus; épouse; émoire; éponse; écriture; édéral; éterminer; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; élai; érale; Subsidiairement
    141 III 481Wahrung der Frist zur Aberkennungsklage; Begriff der Neueinreichung der Eingabe im Sinne von Art. 63 ZPO. Eine Rückdatierung der Rechtshängigkeit nach Art. 63 ZPO kann - Fälle von Rechtsmissbrauch vorbehalten - mehrmals in der Folge vorgenommen werden. Sie setzt voraus, dass der Ansprecher die gleiche Rechtsschrift, die er ursprünglich bei einem unzuständigen Gericht eingegeben hat, fristgerecht im Original bei der von ihm für zuständig gehaltenen Behörde neu einreicht, gegebenenfalls unter Beilage einer Übersetzung in die Amtssprache des zuständigen Kantons (E. 3).
    ändig; Eingabe; Recht; Klage; Gericht; Vorinstanz; Rechtshängigkeit; Behörde; Neueinreichung; BERGER; Ansprecher; Einreichung; Aberkennungsklage; BERGER-STEINER; Kommentar; Verfahren; Rückdatierung; Zuständigkeit; SchKG; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Ergänzungen; GestG

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Haas, Oberhammer zur schweizerischen Zivilprozessordnung2021
    Karl Spühler, Schweizer, WilliBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017