CC Art. 227 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 227 CC de 2025

Art. 227 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 227 Biens communs 1. Administration ordinaire

1 Les époux gèrent les biens communs dans l’intérêt de l’union conjugale.

2 Dans les limites de l’administration ordinaire, chaque époux peut engager la communauté et disposer des biens communs.


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Art. 227 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY130038Ehescheidung auf gemeinsames Begehren (vorsorgliche Massnahmen))Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Einkommen; Recht; Berufungsklägers; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Betrag; Massnahmen; Parteien; Abänderung; Kinder; Töchter; Hinweis; Einkommens; Verfügung; Gewinn; Erfolg
ZHLE130013Eheschutz (Unterhaltsbeiträge) Gesuchsgegner; Unterhalt; Kinder; Berufung; Vorinstanz; Parteien; Gesuchsgegners; Versicherung; Versicherungs; Unterhaltsbeiträge; Wohnkosten; Verfahren; Entscheid; Eheschutz; Zahlung; Unfallversicherung; Gericht; Recht; Ziffer; Zahlungen; Abzug; Versicherungskosten; Urteil; Antrag; Betrag; Höhe; Wohnung; Stellungnahme
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