Art. 227 Haftverlängerungsgesuch
1 Läuft die vom Zwangsmassnahmengericht festgesetzte Dauer der Untersuchungshaft ab, so kann die Staatsanwaltschaft ein Haftverlängerungsgesuch stellen. Hat das Zwangsmassnahmengericht die Haftdauer nicht beschränkt, so ist das Gesuch vor Ablauf von 3 Monaten Haft zu stellen.
2 Die Staatsanwaltschaft reicht dem Zwangsmassnahmengericht das schriftliche und begründete Gesuch spätestens 4 Tage vor Ablauf der Haftdauer ein und legt ihm die wesentlichen Akten bei.
3 Das Zwangsmassnahmengericht gibt der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung Gelegenheit, die ihm vorliegenden Akten einzusehen und innert 3 Tagen schriftlich zum Gesuch Stellung zu nehmen.
4 Es kann die provisorische Fortdauer der Untersuchungshaft bis zu seinem Entscheid anordnen.
5 Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet spätestens innert 5 Tagen nach Eingang der Stellungnahme beziehungsweise Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist. Es kann die Staatsanwaltschaft anweisen, bestimmte Untersuchungshandlungen vorzunehmen, oder eine Ersatzmassnahme anordnen.
6 Das Verfahren ist in der Regel schriftlich, doch kann das Zwangsmassnahmengericht eine Verhandlung anordnen; diese ist nicht öffentlich.
7 Die Verlängerung der Untersuchungshaft wird jeweils für längstens 3 Monate, in Ausnahmefällen für längstens 6 Monate bewilligt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF230009 | Verlängerung der Sicherheitshaft | Antrag; Antragsgegner; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Verwahrung; Vollzug; Antragsgegners; Schwerde; Kantons; Verfügung; Beschwerde; Urteil; Bundesgericht; Obergericht; Kammer; Beantragt; Stationäre; Therapeutische; Anordnete; Bezirksgericht; Erneute; Einschätzung; Sexuell; Therapie; Verfahren; Verlängerung; Bundesgerichts; Angeordnet; Beschluss |
ZH | SB180507 | Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. | Digte; Beschuldigte; Massnahme; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Sinne; Ambulante; Haftentlassung; Urteil; Berufung; Massnahmen; Mehrfache; Genugtuung; Vorinstanz; Recht; Vorzeitige; Kantons; Mehrfachen; Entschädigung; Zwangsmassnahmen; Verteidigung; Gerichtskasse; Dietikon; StGB; Privatkläger; Verfügung; Asservaten-Nr; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | HB.2021.5 (AG.2021.127) | Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 29. April 2021 | |
BS | HB.2020.9 (AG.2020.248) | Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 8. Juli 2020 |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 IV 29 (1B_419/2015) | Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). | Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Zwangsmassnahmengericht; Untersuchungshaft; Anordnung; Verfahren; Beantragt; Prozessordnung; Begehren; Schweizerische; Verfahrens; Beschwerde; Entscheid; Beantragte; Regel; Botschaft; Prozessordnung; Aufl; Hende; Urteil; Untersuchungshaft; Anordnen; Ersatzmassnahmen; Regelung; Verfahren; Möglichkeit; Einheitlich; Massnahmen |
139 IV 94 (1B_755/2012) | Dauer der Sicherheitshaft nach dem erstinstanzlichen Urteil; Art. 231 StPO. Die Regel, wonach die Dauer der Sicherheitshaft zu begrenzen ist, gilt auch dann, wenn sie vom erstinstanzlichen Gericht in Anwendung von Art. 231 StPO mit dem Urteil verhängt wird (E. 2.3.1). Nach Ablauf der Frist von Art. 227 Abs. 7 StPO, welcher analog anwendbar ist, hat das Gericht die Haftvoraussetzungen von Amtes wegen neu zu prüfen und die Haft gegebenenfalls für eine bestimmte Dauer zu verlängern (E. 2.3.2). Auswirkungen von Unregelmässigkeiten (E. 2.4). | Détention; Motif; Motifs; Sûreté; Tribunal; Jugement; Pénal; Pénale; Décision; Procédure; être; Recours; Trois; Cette; Première; Instance; Consid; Octobre; Délai; Moment; Mesure; Durée; Affaires; Pénales; Liberté; Courant; Prononcé; Jugement; Tribunal; Fédéral |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.2 | Sicherheit; Bundes; Flucht; Sicherheitshaft; Massnahme; Fluchtgefahr; Person; Kammer; Urteil; Station?re; Schwere; Massnahmen; StGB; Schweiz; Taten; Verfahren; Untersuchungs; Bundesgericht; Gericht; Wiederholungsgefahr; Briefe; Beschuldigte; Famili?re; Angeordnet; Entscheid; Station?ren; Psychische; Sicherung | |
BH.2021.2, BP.2021.72 | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Haftverl?ngerung; Haftverl?ngerungsgesuch; Untersuchung; Beschwerdegegnerin; Aussagen; Beilage; Entscheid; Hinzuf?gen; Gef?ngnis; ?ffnen; Person; Filter; Zwangsmassnahmen; Tatverdacht; Dringend; Zwangsmassnahmengericht; Akten; Polizei; Dringende; Beilagen; Beschwerdekammer; Entscheide; Beschuldigte; Urteil; Untersuchungshaft; Gambia; Mile; Hauptquartier |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid | Praxiskommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2009 |