Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Art. 227

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 227 StPO vom 2024

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Art. 227 Haftverlängerungsgesuch

1 Läuft die vom Zwangsmassnahmengericht festgesetzte Dauer der Untersuchungshaft ab, so kann die Staatsanwaltschaft ein Haftverlängerungsgesuch stellen. Hat das Zwangsmassnahmengericht die Haftdauer nicht beschränkt, so ist das Gesuch vor Ablauf von 3 Monaten Haft zu stellen.

2 Die Staatsanwaltschaft reicht dem Zwangsmassnahmengericht das schriftliche und begründete Gesuch spätestens 4 Tage vor Ablauf der Haftdauer ein und legt ihm die wesentlichen Akten bei.

3 Das Zwangsmassnahmengericht gibt der beschuldigten Person und ihrer Verteidigung Gelegenheit, die ihm vorliegenden Akten einzusehen und innert 3 Tagen schriftlich zum Gesuch Stellung zu nehmen.

4 Es kann die provisorische Fortdauer der Untersuchungshaft bis zu seinem Entscheid anordnen.

5 Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet spätestens innert 5 Tagen nach Eingang der Stellungnahme beziehungsweise Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist. Es kann die Staatsanwaltschaft anweisen, bestimmte Untersuchungshandlungen vorzunehmen, oder eine Ersatzmassnahme anordnen.

6 Das Verfahren ist in der Regel schriftlich, doch kann das Zwangsmassnahmengericht eine Verhandlung anordnen; diese ist nicht öffentlich.

7 Die Verlängerung der Untersuchungshaft wird jeweils für längstens 3 Monate, in Ausnahmefällen für längstens 6 Monate bewilligt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 227 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF230009Verlängerung der SicherheitshaftAntrag; Antragsgegner; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Verwahrung; Vollzug; Antragsgegners; Kantons; Verfügung; Urteil; Bundesgericht; Obergericht; Kammer; Bezirksgericht; Einschätzung; Therapie; Verfahren; Verlängerung; Bundesgerichts; Beschluss; Kinder; Massnahmen; Verfahren; Sexualdelikte; Kindern; Anordnung; ängert
ZHSB180507Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc.Beschuldigte; Massnahme; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Sinne; Haftentlassung; Urteil; Berufung; Massnahmen; Gericht; Genugtuung; Vorinstanz; Recht; Kantons; Entschädigung; Zwangsmassnahmen; Verteidigung; Gerichtskasse; Dietikon; Privatkläger; Verfügung; Asservaten-Nr; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Massnahmenvollzug; Antrag; Zeitpunkt; Körperverletzung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.5 (AG.2021.127)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 29. April 2021Gericht; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Antrag; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Verhältnismässigkeit; Basel; Anordnung; Recht; Entscheid; Gehör; Gerichts; Basel-Stadt; Untersuchungshaft; Anklage; Verfügung; Verfahren; Voraussetzungen; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Appellationsgericht; Einzelgericht; Zwangsmassnahmengerichts; Prozessordnung; Verlängerung; ünden
BSHB.2020.9 (AG.2020.248)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 8. Juli 2020Gericht; Sicherheitshaft; Gericht; Verfahren; Anordnung; Gerichts; Vollzug; Freiheit; Schweiz; Flucht; Basel; Freiheitsstrafe; Urteil; Verlobte; Urteil; Berufung; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführers; Verlobten; Einzelgericht; Verfügung; Fluchtgefahr; Basel-Stadt; Verhandlung; Haftanordnung; Gehör; Gerichtspräsident
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 29 (1B_419/2015)Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Anordnung; Verfahren; Prozessordnung; Begehren; Schweizerische; Verfahrens; Entscheid; Regel; Botschaft; Urteil; Regelung; Verfahren; Möglichkeit; Massnahmen; Person; Vorverfahren; Antrag; SCHMID; FORSTER; Kommentar; ändig
139 IV 94 (1B_755/2012)Dauer der Sicherheitshaft nach dem erstinstanzlichen Urteil; Art. 231 StPO. Die Regel, wonach die Dauer der Sicherheitshaft zu begrenzen ist, gilt auch dann, wenn sie vom erstinstanzlichen Gericht in Anwendung von Art. 231 StPO mit dem Urteil verhängt wird (E. 2.3.1). Nach Ablauf der Frist von Art. 227 Abs. 7 StPO, welcher analog anwendbar ist, hat das Gericht die Haftvoraussetzungen von Amtes wegen neu zu prüfen und die Haft gegebenenfalls für eine bestimmte Dauer zu verlängern (E. 2.3.2). Auswirkungen von Unregelmässigkeiten (E. 2.4). étent; étention; ûreté; énal; énale; écision; édure; être; élai; énales; Tribunal; édéral; échéance; éré; Urteil; Exécution; évenu; était; égislateur; Extrait; Arrêt; Sicherheitshaft; Gericht; énommé; Intéressé; éclaré; écembre; éformée; Selon; ériodique

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2024.43ASicherheitshaft; Kammer; Bundes; Rechtsanwältin; Verurteilte; Bundesanwaltschaft; Ousman; Sonko; Bundesstrafgerichts; Verbrechen; Sicherung; Verlängerung; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Vollzugs; Schweiz; Flucht; Tribunal; Beschluss; Vorsitz; Caroline; Renold; Annina; Mullis; Geschäftsnummer; Menschlichkeit; Verurteilten; Verteidigung
RR.2021.203, RR.2021.204, RR.2021.205, RP.2021.59, RP.2021.60, RP.2021.61Bundes; Urteil; Kammer; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Bundesgerichts; Verbrechen; Anklage; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Person; Verlängerung; Anklageschrift; Entscheide; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Bundesstrafgericht; Menschlichkeit; Vorinstanz; Urteils; Anwalts; Verfahren; Fluchtgefahr; Verhältnis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, JositschPraxis, 3. Auflage , Art.2272018
Schmid, SchweizerPraxis, Schweizerische Strafprozessordnung2009