Art. 225 CPS de 2024
Art. 225 Emploi sans dessein délictueux ou par négligence (1)
1 Quiconque, intentionnellement mais sans dessein délictueux, au moyen d’explosifs ou de gaz toxiques, expose un danger la vie ou l’intégrité corporelle des personnes ou la propriété d’autrui est puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.
2 L’auteur est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire s’il agit par négligence.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 225 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2020.5 | einfache Körperverletzung, mehrfache vers. schwere Körperverletzung, etc. sowie Widerrufsverfahren | Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Urteil; Gericht; Freiheit; Gutachterin; Behandlung; Staat; Gutachten; Massnahmen; Urteils; Recht; Solothurn; Körperverletzung; Freiheitsstrafe; Vollzug; Störung; Anordnung; Gericht; Massnahmenvollzug; Psychiatrische; Berufung; Therapie; Psychiatrischen |
LU | 21 09 111 | Art. 224 Abs. 1, 225 Abs. 1 StGB. In Gefahr bringen von Leib und Leben von Personen oder von fremdem Eigentum. Bei der Auslegung dieses Begriffs folgt das Obergericht nicht der Individualtheorie, sondern der Repräsentationstheorie. Vorausgesetzt ist eine konkrete Gefahr, die sich auf Rechtsgüter (Personen und/oder Sachgüter) der Allgemeinheit beziehen muss (sog. Gemeingefahr). | Gefährdung; Gefahr; Gemeingefahr; Absicht; Person; Eigentum; Rechtsgüter; Allgemeinheit; Personen; Obergericht; Individualtheorie; Repräsentationstheorie; Vorausgesetzt; /oder; Sachgüter; Sprengstoffe; Freiheitsstrafe; Tatbestände; Urteil; Roelli/Fleischanderl; Verletzung; Erwägungen; Auslegung; Begriffs; ======================================================================; Erwägungen:; Geldstrafe; Tatbestandsausführungen |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.98 | - | Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Ziffer; Geschädigten; Massnahme; Urteil; Täter; Recht; Freiheit; AnklS; Staat; Freiheitsstrafe; Störung; Versuch; Delikt; Bundesgericht; Nötigung; Beruf; Kinder; Kindern |
SO | STBER.2021.104 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Schuld; Massnahme; Behandlung; Urteil; Schuldfähigkeit; Gutachten; Freiheit; Täter; Recht; Gericht; Staat; Berufung; Solothurn; Steuerungsfähigkeit; Störung; Zustand; Freiheitsstrafe; Taten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 471 (6B_536/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4). | Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber |
144 IV 176 | Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). | Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Begutachtung; Beizug; Sachverständige; Delegation; Psychiatrie; HABERMEYER; Bundesgericht; Dipl-Psych; Beschwerdeführers; Auftrag; Behörde; Vorinstanz; Erstellung; Urteile; ändigen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-7764/2009 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Richt; Kündigung; Bundes; Arbeit; Entscheid; Vorin; Vorinstanz; Beschwer; Recht; Mitarbeiter; Verfahren; Verhal; Verhalten; Arbeitsver; Beschwerdefüh; Pflicht; Recht; Beschwerdeführers; Arbeitsverhält; Arbeitsverhältnis; Bundesgericht; Urteil; Angestellte; Vorgesetz; Abteilung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2022.29 | Bundes; Rechtsanwalt; Parteien; Urteil; Berufungsverfahren; Caroni; Beschuldigte; Urteils; Aufwand; Kammer; Berufungskammer; Bundesgericht; Andrea; Berufungsverhandlung; Dispositiv; Apos;; Gericht; Stunden; Mattiello; Verteidigung; Aufwendungen; Entschädigung; Anschluss; Verteidiger; Zustellung; Bundesstrafgericht; Tribunal | |
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333 | Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Urteil; Absicht; Beruf; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Sprengstoffe; Personen; Apos;; Verfahren; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Sinne; Täter; Verteidigung; Vorinstanz; Kammer; Böller; Bundesgerichts |