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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 224 StPO vom 2024

Art. 224 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 224 5. Abschnitt: Untersuchungshaft Haftverfahren vor der Staatsanwaltschaft

1 Die Staatsanwaltschaft befragt die beschuldigte Person unverzüglich und gibt ihr Gelegenheit, sich zum Tatverdacht und zu den Haftgründen zu äussern. Sie erhebt unverzüglich jene Beweise, die zur Erhärtung oder Entkräftung des Tatverdachts und der Haftgründe geeignet und ohne Weiteres verfügbar sind.

2 Bestätigen sich der Tatverdacht und die Haftgründe, so beantragt die Staatsanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht unverzüglich, spätestens aber innert 48 Stunden seit der Festnahme, die Anordnung der Untersuchungshaft oder einer Ersatzmassnahme. Sie reicht ihren Antrag schriftlich ein, begründet ihn kurz und legt die wesentlichen Akten bei.

3 Verzichtet sie auf einen Haftantrag, so verfügt sie die unverzügliche Freilassung. Beantragt sie eine Ersatzmassnahme, so trifft sie die erforderlichen sichernden Massnahmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 224 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160086Genehmigung Zufallsfund Beschwerde; Beschwerdeführer; Chung; Zufallsf; Genehmigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zufallsfunde; Ermittlung; Überwachung; Person; Kantons; Verfahren; Einvernahme; Verwendet; Unverzüglich; Zwangsmassnahmen; Wäre; Sinne; Ermittlungen; Recht; Zufallsfundes; Wendung; Polizei; Obergericht; Schweiz; Zwangsmassnahmengericht; Erteilt; überwacht
ZHUH160084Akteneinsicht / BeweisanträgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Polizei; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Prozess; Polizeiliche; Betäubungsmittel; Verfahren; Recht; Beschuldigte; Einsicht; Polizeilichen; Person; Akteneinsicht; Verfahrens; Einvernahme; Dokumente; Polizeiaktion; Unterlagen; Schmid; Gericht; Amtlich; Beschwerdeführers; Geführte; Dokumentationspflicht; Werden; Schmutz; Aufl
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.5 (AG.2021.127)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 29. April 2021
BSHB.2019.57 (AG.2019.714)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 5. Februar 2020
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 160 (6B_73/2017)Art. 31 Abs. 1 BV; Art. 212, 221 und 236 StPO; vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch. Der vorzeitige Strafvollzug bezieht sich allein auf den Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rechtstitel für den damit verbundenen Freiheitsentzug ist nicht die zu erwartende Freiheitsstrafe, sondern die strafprozessuale Haft (E. 2.1). Stellt die beschuldigte Person, die ihre Einwilligung zum vorzeitigen Strafvollzug erteilt hat, ein Entlassungsgesuch, sind die gesetzlichen Haftgründe nach den Bestimmungen über die Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen (E. 2.3 und 4). Vorzeitig; Urteil; Vorzeitige; Vollzug; Freiheit; Vorzeitigen; Verfahren; Beschwerde; Vollzug; Entlassung; Untersuchungs; Flucht; Prozessuale; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Person; Verfahrens; Antritt; Haftentlassung; Sicherheit; Beschuldigte; Sicherheitshaft; Massnahme; Sachen; Freiheitsentzug; Staatsanwaltschaft; Haftentlassungsgesuch; Bedingte; Prozessualen; Haftgr
142 IV 29 (1B_419/2015)Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Zwangsmassnahmengericht; Untersuchungshaft; Anordnung; Verfahren; Beantragt; Prozessordnung; Begehren; Schweizerische; Verfahrens; Beschwerde; Entscheid; Beantragte; Regel; Botschaft; Prozessordnung; Aufl; Hende; Urteil; Untersuchungshaft; Anordnen; Ersatzmassnahmen; Regelung; Verfahren; Möglichkeit; Einheitlich; Massnahmen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2017.4Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Beschwerdef?hrerin; Haftentlassung; Verfahren; KZMG-BE; Antrag; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Beantragt; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Anordnung; Bundesstrafgerichts; Antrag; Haftentlassungsgesuch; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Verfahrensakten; Stunden; Gericht; Haftentlassungsgesuchs; Beschuldigte; Beschwerdeverfahren; Akten
BP.2014.19Entlassung aus der Untersuchungshaft (Art. 226 Abs. 5 StPO/Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Art. 132 StPO).
Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Bundes; Tatverdacht; Bericht; Verfahren; Organisation; Beschwerdef?hrers; Recht; Untersuchung; Akten; Ringen; Amtliche; Verteidigung; Dringend; ZMG-BE; Untersuchungshaft; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Gespr?ch; Beschwerdeverfahren; Dringenden; Hinweis; Entscheid; Gericht; Bundesstrafgericht; Terroristische; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts
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