Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 224 OR vom 2025

Art. 224 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 224 Prüfung beim Verkäufer

1 Ist die Prüfung bei dem Verkäufer vorzunehmen, so hört dieser auf, gebunden zu sein, wenn der Käufer nicht bis zum Ablaufe der vereinbarten oder üblichen Frist genehmigt.

2 In Ermangelung einer solchen Frist kann der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Zeit den Käufer zur Erklärung über die Genehmigung auffordern und hört auf, gebunden zu sein, wenn der Käufer auf die Aufforderung hin sich nicht sofort erklärt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2708/2016Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Kündigung; Vorinstanz; Behandlung; Alkohol; Behandlungsvereinbarung; Verhalten; Arbeitsverhältnis; Recht; Vereinbarung; Urteil; Sucht; MedicalService; Anspruch; Beschwerdeführer; BVGer; Massnahme; Arbeitsverhältnisse; Massnahmen; Mahnung; Beschwerdeführers; Reintegration; Pflicht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2011.4Ordre de mise en détention provisoire (art. 226 en lien avec l'art. 222 CPP).Apos;; Apos;a; Apos;il; été; évenu; Apos;est; Apos;un; être; Tribunal; étention; Suisse; édéral; écis; énal; était; Apos;en; Apos;argent; çons; écision; énale; également; édure; Commentaire; Apos;une; Apos;existence; Apos;enquête; ément; Bulgarie; Apos;origine; éré

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hausheer, Hasenböhler, Leuenberger, SchweizerBerner Kommentar ZPO2012
Schweizer, Oberhammer ZPO2010