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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 222 (1) Rechtsmittel
Einzig die verhaftete Person kann Entscheide über die Anordnung, die Verlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bei der Beschwerdeinstanz anfechten. Vorbehalten bleibt Artikel 233.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH150162 | Entlassung aus der Sicherheitshaft | Verfahren; Hauptverhandlung; Beschwerdegegner; Verfahren; Person; Gericht; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Bundesgericht; Hinwil; Prozess; Schweiz; Urteil; Sicherheit; Sicherheitshaft; Flucht; Verfügung; Bezirksgericht; Beschwerdegegners; Bundesgerichts; StPO; Anklage; Entscheid; Recht; Sachverhalt; Verfahrens |
ZH | UV140011 | Rechtsverweigerung/Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug | Vollzug; Recht; Entscheid; Gericht; Entlassung; Verfahren; Beschwerdeführers; Hauptverhandlung; Berufung; Protokoll; Bundesgericht; Beschluss; Verteidiger; Antrag; Rechtsverweigerung; Genugtuung; Gesuch; Eröffnung; Kammer; Bezirksgericht; Pfäffikon; Berufungsverfahren; Bundesgerichts; Obergericht; Gerichtsschreiberin; Anträge |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GL | OG.2023.00040 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Verfahren; Recht; Wiederholungsgefahr; Staats; Staatsanwalt; Taten; Staatsanwaltschaft; Vergehen; Personen; Flucht; Untersuchung; Verteidigung; Polizei; Verbrechen; Sicherheit; Bundesgericht; Glarus; Untersuchungshaft; Beschwerde; Vorfall; Verfahren; Freiheitsstrafe |
GL | OG.2020.00036 | - | Beschuldigte; Untersuchung; Staats; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Verfahren; Untersuchungshaft; Beschleunigung; Person; Beschleunigungsgebot; Untersuchungshandlung; Untersuchungshandlungen; Personen; Untersuchung; Verfahren; Verletzung; Obergericht; Verteidigung; Haftentlassung; Haftentlassungsgesuch; Verfahrens; Nebendelikte; Delikt; Zwangsmassnahmengericht; Beschleunigungsgebotes; Kanton |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 IV 38 (7B_843/2023) | Regeste a Art. 78 ff. BGG ; Art. 222 und 429-431 StPO ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Gegen kantonal letztinstanzliche Entscheide über die Anordnung von Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme steht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen. Über Haftentschädigungs- und Genugtuungsbegehren ist indes nicht im Haftprüfungsverfahren zu entscheiden, sondern im gesetzlich dafür vorgesehenen Haftentschädigungsverfahren (E. 1). | Massnahme; Anordnung; Sachen; Verfahren; Urteil; Sicherheitshaft; Tatsache; Tatsachen; Beschwerdeführers; Beweismittel; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Vollzug; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Verfahren; Befehl; Kantons; Gericht; Voraussetzung; Luzern; Bundesgericht; Sanktion; Voraussetzungen |
147 IV 123 (1B_438/2020) | Regeste Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2). | Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Untersuchungs; Zwangsmassnahme; Nichtanordnung; Beschwerdeinstanz; Zwangsmassnahmengericht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Kantons; Vorinstanz; Aufhebung; Untersuchungsoder; Zwangsmassnahmengerichts; Entscheide; Nichtverlängerung; Verfahren; Urteil; Appenzell; Anordnung; Therapie; Alkoholabstinenz; Innerrhoden |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2024.21, BP.2024.15 | Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Untersuchung; Gericht; Untersuchungs; Gericht; Bundes; Untersuchungshaft; Über; Flucht; Ersatzmassnahme; Kammer; Recht; Verfahren; Ersatzmassnahmen; Person; Verfahren; Entlassung; Beschwerdekammer; Therapie; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Urteil |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Jositsch | Praxis, 3. Auflage, Zürich | 2018 |
Schmid, Jositsch | Praxis, 3. Auflage, Zürich | 2018 |