CPS Art. 222 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 222 CPS de 2025

Art. 222 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 222 Incendie par négligence (1)

1 Quiconque, par négligence, cause un incendie et porte ainsi préjudice à autrui ou fait naître un danger collectif est puni d’une peine privative de liberté d’un an au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 L’auteur est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire si, par négligence, il met en danger la vie ou l’intégrité corporelle des personnes.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 222 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB150510Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst Beschuldigte; Privatkläger; Brand; Beschuldigten; Beweis; Berufung; Urteil; Privatklägers; Vorinstanz; Feuer; Privatklägerin; Staatsanwaltschaft; Aussage; Einvernahme; Anschluss; Recht; Aussagen; Anschlussberufung; Scheune; Beweise; Gericht; Verfahren; Holzbeige; Verfahren; Verteidigung; Auskunftspersonen; Person; Zeuge; önnen
ZHSB160074fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst Beschuldigte; Brand; Beschuldigten; Vorinstanz; Feuer; Material; Brandermittler; Aussage; Brands; Staatsanwaltschaft; Recht; Einvernahme; Isolation; Ausführungen; Brandermittlers; Zeuge; Privatkläger; Beruf; Berufung; Aussagen; Zeugen; Anklage; Sachverhalt; Isolationsplatte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.28-Brand; Bitumen; Beschuldigte; Privatberufungskläger; Feuer; Arbeit; Beschuldigten; Rauch; Vater; Monteur; Fassade; Monteure; Hitze; Privatberufungsklägers; Recht; Bitumenbahn; Firma; Flamme; Flachdach; Bitumenbahnen; Balkon; Beweis; Brandursache; Aufbordung
SOSTBER.2021.96-Beschuldigte; Brand; Beschuldigten; Arbeit; Bitumen; Recht; Feuer; Urteil; Ausführung; Holzkonstruktion; Beruf; Staat; Flachdach; Apos; Solothurn; Brandort; Urteils; Heissarbeiten; Gebäude; Bitumenbahn; Feuers; Feuersbrunst; Arbeitgeber; Baustelle; Bitumenbahnen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 361 (6B_360/2016)Art. 222 Abs. 1 StGB; fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst. Die beiden Beschuldigten hatten je zwei Feuerwerksraketen gezündet. Eine dieser vier Raketen verursachte eine Feuersbrunst. Es konnte nicht ermittelt werden, welcher der beiden Beschuldigten die brandauslösende Rakete gezündet hatte. Die Vorinstanz ging von einer gemeinsam vorgenommenen Gesamthandlung aus und verurteilte beide Beschuldigten wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst (E. 4.5). Die beiden Beschuldigten hatten zwar gemeinsam beschlossen, Feuerwerksraketen zu zünden. Im Übrigen blieb es aber jedem von ihnen überlassen, beim Anzünden der jeweiligen Rakete die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten zu beachten. Die fehlende Möglichkeit, einem von zwei Beschuldigten eine sorgfaltswidrige Erfolgsverursachung nachzuweisen, kann nicht zur Annahme einer strafrechtlichen Gesamtverantwortung führen (E. 4.9-4.11). äter; Rakete; Mittäter; Mittäterschaft; Feuer; Raketen; Vorinstanz; Gesamthandlung; Urteil; Erfolg; Beweis; Handlung; Brand; Bundesgericht; Feuerwerk; Recht; Feuersbrunst; Sachverhalt; Erstinstanz
115 II 264Versicherungsvertrag und Art. 164 Abs. 1 OR. Frage der Abtretbarkeit des Befreiungsanspruchs des Versicherten. Auslegung einer Versicherungsvertragsbestimmung über den Umfang der Gefahr (Art. 33 VVG). 1. Auch wenn die Haftpflicht noch nicht anerkannt oder durch gerichtliches Urteil festgestellt ist, kann der Befreiungsanspruch des Versicherten gegenüber der Versicherung an den Geschädigten abgetreten werden (E. 3). 2. Auslegung der Vertragsbestimmung, wonach Schäden nicht gedeckt sind, die der Versicherte bei der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens verursacht hat (E. 5). Versicherung; Recht; Versicherungsvertrag; Haftpflicht; Forderung; Vertrag; Hausfriedensbruch; Abtretung; Geschädigte; Schaden; Urteil; Anspruch; Delikt; Befreiungsanspruch; MAURER; Berufung; Abtretbarkeit; Geschädigten; Schäden; Gebäude; Beklagten; Buchst; Recht; Vergehen; Versicherungsgesellschaft; Auslegung; Entscheid