ZG Art. 22 - Zollstrassen, Schiffszolllandestellen und Zollflugplätze

Einleitung zur Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 22 ZG vom 2023

Art. 22 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 22 Zollstrassen, Schiffszolllandestellen und Zollflugplätze

1 Der Warenverkehr über die Zollgrenze zu Land, zu Wasser und in der Luft muss über bestimmte Strassen (Zollstrassen), Häfen und Landestellen (Schiffszolllandestellen) und Flugplätze (Zollflugplätze) erfolgen, die vom BAZG bezeichnet werden.

2 Soweit sie über die Zollgrenze führen, gelten überdies als Zollstrassen:

  • a. die dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnlinien;
  • b. die elektrischen Leitungen;
  • c. die Rohrleitungen; oder
  • d. andere Verkehrs- und Kommunikationsverbindungen, die vom BAZG als Zollstrassen bezeichnet werden.
  • 3 Das BAZG kann mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse den Warenverkehr auch anderswo bewilligen. Es legt die Bedingungen und Auflagen fest.


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    Art. 22 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDHC/2020/877’en; Entreprise; ’entreprise; Appel; ’appel; éré; CCT-Electricité; Appelant; éplacement; ’appelant; était; Intimée; ’intimée; état; ’est; étation; éfenderesse; ’il; étrique; égal; éplacements; étention; étriques; édéral; Employeur
    VDHC/2019/150-éfenderesse; écision; éral; Absence; écembre; Industrie; édéral; Activité; Chambre; Amende; «industriel»; êté; Application; Extension; état; élai; émoin; écité; éfinit; évrier; LECCT; -après:; Commission; érêt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGBV 2015/13Entscheid Art. 122 ZGB. Art; 73 BVG i. V.m. Art. 25a FZG; Art. 281 Abs. 3 Vorsorge; Scheidung; Teilung; Vorsorgeeinrichtung; Austrittsleistung; Gericht; Scheidungsurteil; Scheidungsgericht; Ehegatte; Vorsorgeausgleich; Recht; Betrag; Versicherungsgericht; BVG-Sammelstiftung; Schweiz; Franken; Kanton; Ehegatten; Austrittsleistungen; Teilungsschlüssel; Entscheid; Kantons; Gallen; Rechtskraft; ändischen
    SGMV 2012/1Entscheid Art. 1a, Art. 3 MVG; Art. 7a MVV; Art. 30 ZDG; Art. 70, Art. 71 ZDV: Urlaub; Einsatz; Zivildienst; Urlaubs; Militärversicherung; Versicherung; Urlaubstag; Einsatzbetrieb; Beschwerdeführers; Einsatzleiter; Unfall; Rechtsvertreter; Verfahren; Gesuch; Vorgehen; Person; Versicherungsgericht; Zivildienstleistende; Leistung; Daten; Verordnung; Weiterbildung; Gewährung; Bundesgesetzes; Holtag; Entscheid
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 V 95 (9C_391/2019) Art. 123 und 124 ZGB ; Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung; Bestimmung der zu teilenden Austrittsleistung. Für die Anwendbarkeit von Art. 124 ZGB ist entscheidend, ob vor Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge entstanden resp. der Vorsorgefall Invalidität eingetreten ist. Dass (noch) keine Rente bezogen wird, schliesst die Anwendung von Art. 124 ZGB nicht aus (E. 4.4). Vorsorge; Scheidung; Rente; Zeitpunkt; Austrittsleistung; Invalidenrente; Vorsorgefall; Einleitung; Scheidungsverfahrens; Anspruch; Teilung; Eintritt; Austrittsleistungen; Verfahren; Invalidenversicherung; Invalidität; Entscheid; Auslegung; Vorsorgeausgleich; Bundesgericht; Ehegatte; Rentenbezug; Urteil; Vorsorgeguthaben; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Betrag; Vorsorgefalls
    125 III 103Internationale Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubter Handlung; Handlungs- und Erfolgsort (Art. 133 Abs. 2 IPRG). Im Falle reiner Vermögensschädigungen fällt der Erfolgsort nicht zwingend mit dem Domizil des Geschädigten zusammen (E. 2). Lassen sich die konkret verletzten Vermögenswerte vom übrigen Vermögen abgrenzen und ist deren Standort zum Zeitpunkt der Schädigung feststellbar, gelangt das Recht an jenem Orte zur Anwendung (E. 3). Recht; Erfolg; Erfolgs; Erfolgsort; Recht; Geschädigte; Handlung; Geschädigten; Privatrecht; Urteil; Handlungs; Anknüpfung; Internationale; Vorinstanz; Schaden; Rechtsgut; Domizil; Beklagten; Liechtenstein; UMBRICHT; Vermögensschädigung; Vermögenswert; Berufung; Vermögensschädigungen; Vermögenswerte; Guthaben; Klage

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-1692/2006ZölleQuot;; Kinder; Tarif; Kinderwagen; Tragetasche; Tarifnummer; Soft-Tragetasche; Erläuterungen; Entscheid; BVGer; Quot;Erläuterungen; Aufbau; Kleinkind; Quot;Erläuterungenquot;; Kindersportwagen; Tragetaschen; Fahrzeug; Urteil; Kleinkinder; Beschaffenheit; Übereinkommen; Anmerkungen; Vorschrift; Quot;Teil; Aufbaute; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2018.51Verwertung beschlagnahmter Gegenstände (Art. 266 Abs. 5 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Liegenschaft; Kammer; Verkauf; Verfügung; Recht; Verwertung; Bundesstrafgericht; Unterhalt; Urteil; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Wertverminderung; Verfahren; Güter; Bundesanwaltschaft; Basel; Apos;; Sinne; Ehegatten; Beschwerdekammer; Vorsitz; Vorinstanz; Vorsitzende; Entscheid; Beschlag; Ehevertrag; Verfahrens
    BE.2013.4Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Daten; Datei; Dateien; Bundes; Durchsuchung; VStrR; Beschwerdekammer; Einfuhr; Gesuchsgegners; Entsiegelung; Untersuchung; Beschlagnahme; Verfahren; Beschlagnahmeverbot; MWSTG; Anwalt; Outlook-Archiv-Datei; Laptop; Bundesstrafgericht; Dokumente; Person; Papiere; Elemente; Kunstgegenstände

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    - Kommentar zum Umweltschutzgesetz2011
    Griffel, Rausch Kommentar zum Umweltschutzgesetz2011