Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 22 OR vom 2025

Art. 22 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 22 Vorvertrag

1 Durch Vertrag kann die Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Vertrages begründet werden.

2 Wo das Gesetz zum Schutze der Vertragschliessenden für die Gültigkeit des künftigen Vertrages eine Form vorschreibt, gilt diese auch für den Vorvertrag.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 22 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220025Arbeitsrechtliche ForderungVertrag; Vertrags; Parteien; Arbeitsvertrag; Recht; Vorinstanz; Sonderkonditionen; Berufung; Wille; Herrn; Rechtsbegehren; Willen; Klagt; Arbeitsvertrages; Vertragsvorschlag; Einigung; Beklagten; Salär; Gespräche; Unterzeichnung; Klägers; Dienst
ZHLA220025Arbeitsrechtliche ForderungVertrag; Vertrags; Parteien; Arbeitsvertrag; Recht; Vorinstanz; Sonderkonditionen; Berufung; Wille; Herrn; Rechtsbegehren; Willen; Klagt; Arbeitsvertrages; Vertragsvorschlag; Einigung; Beklagten; Salär; Gespräche; Unterzeichnung; Klägers; Dienst
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2010/156UrteilÖffentliches Beschaffungswesen, Art. 5 VöB (sGS 841.11), Art. 11 lit. a IVöB (sGS 841.32). Widerspruch von Bestimmungen der SIA Norm 142 zum Wettbewerbsverfahren zum öffentlichen Beschaffungsrecht. Verstoss gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durch Anpassung der Ausschreibung gegenüber einem einzelnen Wettbewerbsteilnehmer (Verwaltungsgericht, B 2010/156). Wettbewerb; Wettbewerbs; Projekt; Vorinstanz; Zuschlag; Recht; Randbedingung; Ausschreibung; IVöB; Zuschlags; Randbedingungen; Bestimmungen; Quot; Wettbewerbsprogram; Verwaltungsgericht; Wettbewerbsprogramm; Verfügung; Entscheid; Vorschriften; Auftraggeber; Beschwerdeführern; Gallen; Beschwerdegegner; Verfahren; Beschaffungswesen; Beurteilung; Projekte; Preisgericht
SGHG.2005.29Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die ägact; Rahmenvertrag; Objekt; Quot; Recht; Grundstück; Trags; Vertrag; Träge; Kaution; Beklagten; Objekte; Trages; Käufer; Anzahlung; Liegenschaft; Übernahme; Frist; Vertrags; Leistung; Liegenschaften; Käuferangebot; Grundstückkauf; Parteien; Beurkundung; Kaution/; Rahmenvertrags; Rahmenvertrages; Bezug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 198Schriftliches Steigerungsangebot (Art. 58 Abs. 4 VZG). Ein schriftliches Steigerungsangebot kann bis zu seiner Bekanntgabe bei Beginn der Steigerung zurückgezogen werden (E. 3).
Steigerung; Angebot; Schuldbetreibungs; Betreibungsamt; Zuschlag; Angebote; Offerte; Steigerungsangebot; Verwertung; Versteigerung; Bietende; Bedingungen; Urteil; Bekanntgabe; Beginn; Erwägungen; Grundstücke; SchKG; Kaufvertrag; Abschluss; Auffassung; Steigerungsverfahrens; Bestimmungen; Steigerungsbedingungen; PESTALOZZI; Widerruf
122 III 10Verjährung einer auf Kündigung gestellten (Art. 130 Abs. 2 OR) oder von einer Wollensbedingung abhängigen Forderung. Keine Unverjährbarkeit der Forderung gestützt auf Art. 730 Abs. 2 ZGB (E. 1). Verjährungsbeginn für die auf Kündigung gestellte oder von einer Wollensbedingung abhängigen Forderung ab Vertragsschluss (E. 4-6). Bedeutung einer nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgenden bedingten Forderungsanerkennung durch den Schuldner (E. 7). Vertrag; Verjährung; Stammgeleise; Forderung; Erstellung; Stammgeleises; Leistung; Grundstück; Parteien; Recht; Schweiz; Geleiseanlage; Gläubiger; Obligationenrecht; Vertragsschluss; Klägers; Urteil; Schuchter; Benützung; Anspruch; Kommentar; Fälligkeit; Auflage; Verjährungsfrist; Verpflichtung; Schweizerische; Wille

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5592/2019Routes nationales’un; être; éral; édéral; ’art; ’au; été; érieur; érêt; ’une; écis; égale; érieure; ’il; ’alignement; édure; ’autorité; OFROU; ’OFROU; érale; ’en; écision; Tribunal; édérale; écessaire; écité; érêts; ègle; écurité; étent
D-3223/2018Asile et renvoi’un; ’in; ’art; ’au; écis; ’il; écision; être; écution; été; ’une; ’intéressé; ’exécution; ’est; Tribunal; érant; ément; ’asile; écit; ’audition; ésent; étranger; Suisse; éfugié; ’autorité; ’en; ;asile; écurité; était; édéral

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2018.47Renvoi du Tribunal fédéral. Violation de l'obligation de communiquer (art. 37 LBA).Apos;; Apos;a; Apos;art; énal; Apos;un; édé; énale; été; édéral; Apos;une; Apos;au; Apos;en; être; édure; Tribunal; ésent; était; FINMA; édiaire; Apos;intermédiaire; Apos;obligation; Apos;il; LFINMA; ément; Apos;affaire; Apos;argent; Apos;est; Apos;affaires; çons; énales

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heinz Aemisegger, Pierre Moor, Pierre Tschannen, Alexander RuchPraxis RPG: Baubewilligung2020
Aemisegger, Moor, Tschannen, RuchPraxis RPG: Baubewilligung2020