Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 216 StPO vom 2024

Art. 216 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 216 Nacheile

1 Die Polizei ist berechtigt, in dringenden Fällen eine beschuldigte Person auf das Gebiet einer anderen Gemeinde, eines anderen Kantons und, im Rahmen völkerrechtlicher Verträge, ins Ausland zu verfolgen und dort anzuhalten.

2 Soll die angehaltene Person anschliessend festgenommen werden, so wird sie unverzüglich der am Ort der Anhaltung zuständigen Behörde übergeben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 216 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 51/2011/2 Art. 178 lit. f, Art. 314 Abs. 1 lit. b, Art. 319 Abs. 1 lit. a, Art. 393 Abs. 1 lit. a und Art. 448 Abs. 2 StPO; Art. 216 Abs. 1 lit. c, Art. 225 lit. b und Art. 327 StPO/SH. Einstweilige Einstellung des Verfahrens wegen falscher Anschuldigung gegen die Anzeigerin (Opfer) in einem andern Verfahren; Befragung des Opfers als Auskunftsperson in diesem Verfahren Verfahren; Untersuchung; Einstellung; Untersuchungsrichter; Verfahrens; Prozessordnung; Untersuchungsrichterin; Verfahren; Auskunftsperson; Zeugin; Schweizerische; Staatsanwaltschaft; Recht; Verdacht; Verdachts; Zürich/; Basel; Anschuldigung; Wiedererwägung; Beschuldigte; Ausgang; Staatsanwältin; Verfahrenshandlung; Schweizerischen; Kommentar; Aussage; Donatsch; StPO/SH
SGST.2015.34Entscheid Art. 14 StGB (SR 311.0), Art. 31 Abs. 1, Art. 141 Abs. 2 StPO (SR 312.0), Art. 6 Verkehr; Verkehrs; Polizei; Polizeibeamte; Kanton; Geschwindigkeit; Kantons; Fahrzeug; Verkehrsregelverletzung; Abstand; Recht; Strasse; Strassen; Polizeibeamten; Verteidigung; Gefährdung; Fahrkontrolle; Höchstgeschwindigkeit; Gallen; Hinweis; Quot; Autobahn; Polizist; Fahrmessung; Fahrt; önne

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 23 (6B_553/2015)Art. 31, 141 Abs. 2 und 3, Art. 216 Abs. 1 StPO; Verwertbarkeit einer von der örtlich nicht zuständigen Kantonspolizei angeordneten Blutprobe; Nacheile. Die Zuständigkeitsordnung dient der Wahrung der Souveränität des Kantons bei der Organisation der polizeilichen Aufgaben. Ihrer Missachtung kommt gegenüber der Durchsetzung des Strafverfolgungsinteresses ein geringeres Gewicht zu (E. 3.2). Die Kontrolle eines Fahrzeuglenkers auf seine Fahrfähigkeit dient der Verkehrssicherheit. Bei ihr besteht als unaufschiebbare Massnahme - namentlich im Grenzgebiet zweier Kantone - stets eine gewisse Dringlichkeit. Der Anhaltung und Kontrolle des Fahrzeuglenkers durch die unzuständige Polizei kommt lediglich die Bedeutung der Verletzung einer blossen Ordnungsvorschrift zu (E. 3.2). Kanton; Kantons; Appenzell; Ausserrhoden; Polizei; Urteil; Beschwerdegegner; Zuständigkeit; Kontrolle; Anhaltung; Fahrzeug; Gebiet; Blutprobe; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gallen; Beweis; Beschwerdegegners; Person; Zustand; Vorinstanz; Verfahren; Fahrzeuglenker; Kantonspolizei; Befehl; Führens; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.27Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB).Beschuldigte; Bundes; Amtshandlung; Beschuldigten; Gericht; Bundesanwaltschaft; Täter; Befehl; Schweiz; Hinderung; Einsprache; Geldstrafe; Verfahren; Urteil; Schweizerische; Deutschland; Schweizerischen; Verfahrens; Fahrzeug; Strasse; Grenze; Raststätte; Beamte; Grenzwächter; Tagessätze; ändig