CPS Art. 213 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 213 CPS dal 2025

Art. 213 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 213 Dei crimini o dei delitti contro la famiglia Incesto (1)

1 Chiunque compie la congiunzione carnale con un proprio ascendente o discendente o con un fratello o sorella germano, consanguineo o uterino, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.

2 Il minorenne va esente da pena se è stato sedotto.

3 ... (2)

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 23 giu. 1989, in vigore dal 1° gen. 1990 (RU 1989 2449; FF 1985 II 901).
(2) Abrogato dal n. I della LF del 5 ott. 2001 (Prescrizione dell’azione penale in generale e in caso di reati sessuali commessi su fanciulli), con effetto dal 1° ott. 2002 (RU 2002 2993; FF 2000 2609).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 213 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180029mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und WiderrufBeschuldigte; Aussage; Vater; Beschuldigten; Aussagen; Privatkläger; Privatklägerin; Mutter; Geschlechts; Geschlechtsverkehr; Anklage; Berufung; Befragung; Beweis; Pille; Vorinstanz; Urteil; Einvernahme; Über; Geschädigte; Ziffer
ZHSB110455Vergewaltigung etc. Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Geschlechtsverkehr; Verteidigung; Berufung; Aussage; Urteil; Aussagen; Gericht; Anklage; Recht; Verfahren; Freiheitsstrafe; Urteils; Küche; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Erwägungen; Einvernahme; Anzeige; Vergewaltigung; Entscheid; Berufungsverfahren; Urteilsdispositiv

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2014.37 (AG.2015.789)banden- und gewerbsm. Diebstahl, gewerbsm. Betrug, gewerbsm. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, mehrf. Urkundenfälschung, Hehlerei, Freiheitsberaubung, mehrf. Nötigung, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, einf. Körperver.Berufung; Berufungskläger; Delikt; Delikts; Diebstahl; Anklage; Privatkläger; Bezug; Schaden; Berufungsklägers; Urteil; Gericht; Deliktsbetrag; Hausfriedensbruch; Vorinstanz; Baustelle; Forderung; Verfahren; Geschädigte; Betrug; Privatklägerin
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 IV 194Art. 187, 191 StGB; Konkurrenz zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung. Wird ein Kind zu sexuellen Handlungen missbraucht, bezüglich welcher es altersbedingt nicht urteilsfähig ist, so ist zwischen den Art. 187 und 191 StGB Idealkonkurrenz anzunehmen (E. 2b). ähig; Handlung; Handlungen; Urteil; Urteils; Schändung; Kinde; Botschaft; Urteilsunfähigkeit; Opfer; Kindern; Idealkonkurrenz; Tatbestand; Zuchthaus; Recht; Person; Fälle; Sinne; Alter; Geschlechts; Recht; Reife; Widerstand; Geschlechtsteil; Entwicklung; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Kantons
88 IV 62Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein.
Verführung; Jugendliche; Unmündige; ühren; Gesetze; ührt; Jugendlichen; Gesetzes; ündigen; Widerstand; Unmündigen; Unzucht; Auslegung; Handlung; Urteil; Verführen; Rechtsprechung; Einzelfall; ützt; Einfluss; Handlungen; Initiative; Fällen; ücklich; Ausdrücke; Täter; Kantons; Sinne; ücklichen; üllt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1997