CPS Art. 213 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 213 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 213 Sisavel titel: Crims e delicts cunter la famiglia Incest (1)

1 L’act sexual tranter parents consanguins en lingia directa, tranter fragliuns consanguins ed uterins vegn chasti cun in chasti da detenziun da fin 3 onns u cun in chasti pecuniar.

2 Minorens na vegnan betg chastiads, sch’els èn vegnids surmanads.

3(2)

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 23 da zer. 1989, en vigur dapi il 1. da schan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).
(2) Abolì tras la cifra I da la LF dals 5 d’oct. 2001 (surannaziun da la persecuziun penala en general ed en cas da delicts sexuals cun uffants), cun effect dapi il 1. d’oct. 2002 (AS 2002 2993; BBl 2000 2943).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 213 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180029mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und WiderrufBeschuldigte; Aussage; Vater; Beschuldigten; Aussagen; Privatkläger; Privatklägerin; Mutter; Geschlechts; Geschlechtsverkehr; Anklage; Berufung; Befragung; Beweis; Pille; Vorinstanz; Urteil; Einvernahme; Über; Geschädigte; Ziffer
ZHSB110455Vergewaltigung etc. Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Geschlechtsverkehr; Verteidigung; Berufung; Aussage; Urteil; Aussagen; Gericht; Anklage; Recht; Verfahren; Freiheitsstrafe; Urteils; Küche; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Erwägungen; Einvernahme; Anzeige; Vergewaltigung; Entscheid; Berufungsverfahren; Urteilsdispositiv

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2014.37 (AG.2015.789)banden- und gewerbsm. Diebstahl, gewerbsm. Betrug, gewerbsm. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, mehrf. Urkundenfälschung, Hehlerei, Freiheitsberaubung, mehrf. Nötigung, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, einf. Körperver.Berufung; Berufungskläger; Delikt; Delikts; Diebstahl; Anklage; Privatkläger; Bezug; Schaden; Berufungsklägers; Urteil; Gericht; Deliktsbetrag; Hausfriedensbruch; Vorinstanz; Baustelle; Forderung; Verfahren; Geschädigte; Betrug; Privatklägerin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 IV 194Art. 187, 191 StGB; Konkurrenz zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung. Wird ein Kind zu sexuellen Handlungen missbraucht, bezüglich welcher es altersbedingt nicht urteilsfähig ist, so ist zwischen den Art. 187 und 191 StGB Idealkonkurrenz anzunehmen (E. 2b). ähig; Handlung; Handlungen; Urteil; Urteils; Schändung; Kinde; Botschaft; Urteilsunfähigkeit; Opfer; Kindern; Idealkonkurrenz; Tatbestand; Zuchthaus; Recht; Person; Fälle; Sinne; Alter; Geschlechts; Recht; Reife; Widerstand; Geschlechtsteil; Entwicklung; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Kantons
88 IV 62Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein.
Verführung; Jugendliche; Unmündige; ühren; Gesetze; ührt; Jugendlichen; Gesetzes; ündigen; Widerstand; Unmündigen; Unzucht; Auslegung; Handlung; Urteil; Verführen; Rechtsprechung; Einzelfall; ützt; Einfluss; Handlungen; Initiative; Fällen; ücklich; Ausdrücke; Täter; Kantons; Sinne; ücklichen; üllt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1997