CPS Art. 213 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 213 CPS de 2024

Art. 213 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 213 Titre 6 Crimes ou délits contre la famille Inceste (1)

1 L’acte sexuel entre ascendants et descendants, ou entre frères et sœurs germains, consanguins ou utérins, est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 Les mineurs n’encourent aucune peine s’ils ont été séduits.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 213 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180029mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und WiderrufBeschuldigte; Aussage; Vater; Beschuldigten; Aussagen; Privatkläger; Privatklägerin; Mutter; Geschlechts; Geschlechtsverkehr; Anklage; Berufung; Befragung; Beweis; Pille; Vorinstanz; Urteil; Einvernahme; Über; Geschädigte; Ziffer
ZHSB110455Vergewaltigung etc. Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Geschlechtsverkehr; Verteidigung; Berufung; Aussage; Urteil; Aussagen; Gericht; Anklage; Recht; Verfahren; Freiheitsstrafe; Urteils; Küche; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Erwägungen; Einvernahme; Anzeige; Vergewaltigung; Entscheid; Berufungsverfahren; Urteilsdispositiv

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2014.37 (AG.2015.789)banden- und gewerbsm. Diebstahl, gewerbsm. Betrug, gewerbsm. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, mehrf. Urkundenfälschung, Hehlerei, Freiheitsberaubung, mehrf. Nötigung, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, einf. Körperver.Berufung; Berufungskläger; Delikt; Delikts; Diebstahl; Anklage; Privatkläger; Bezug; Schaden; Berufungsklägers; Urteil; Gericht; Deliktsbetrag; Hausfriedensbruch; Vorinstanz; Baustelle; Forderung; Verfahren; Geschädigte; Betrug; Privatklägerin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 IV 194Art. 187, 191 StGB; Konkurrenz zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung. Wird ein Kind zu sexuellen Handlungen missbraucht, bezüglich welcher es altersbedingt nicht urteilsfähig ist, so ist zwischen den Art. 187 und 191 StGB Idealkonkurrenz anzunehmen (E. 2b). ähig; Handlung; Handlungen; Urteil; Urteils; Schändung; Kinde; Botschaft; Urteilsunfähigkeit; Opfer; Kindern; Idealkonkurrenz; Tatbestand; Zuchthaus; Recht; Person; Fälle; Sinne; Alter; Geschlechts; Recht; Reife; Widerstand; Geschlechtsteil; Entwicklung; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Kantons
88 IV 62Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein.
Verführung; Jugendliche; Unmündige; ühren; Gesetze; ührt; Jugendlichen; Gesetzes; ündigen; Widerstand; Unmündigen; Unzucht; Auslegung; Handlung; Urteil; Verführen; Rechtsprechung; Einzelfall; ützt; Einfluss; Handlungen; Initiative; Fällen; ücklich; Ausdrücke; Täter; Kantons; Sinne; ücklichen; üllt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1997