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Obligationenrecht (OR)

Art. 211 OR vom 2024

Art. 211 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 211 Verpflichtungen des Käufers I. Zahlung des Preises und
Annahme der Kaufsache

1 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm von dem Verkäufer vertragsgemäss angeboten wird, anzunehmen.

2 Die Empfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 211 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130049ForderungBeklagten; Klage; Recht; Verfahren; Lager; Gericht; Garantie; Konsignationslager; Verfügung; Entscheid; Parteien; Bundesgericht; Kantons; Urteil; Frist; Prot; Verfahrens; Handelsgericht; Rechnung; Erhob; Beschwerde; Kaufrecht; Klageantwort; Zustellung; Kaufpreis; Wiener; Kostenfrei; Eingabe; Abgewiesen
ZHHG110203Forderung / FeststellungBetreibung; Beklagten; Betrag; Partei; Klage; Feststellung; Forderung; Parteien; Gericht; Feststellungsklage; Leistung; Handel; Stück; Verfügung; Hauptverhandlung; Gartenplatten; Rechnung; Negative; Geschuldet; Leistungen; Rechtsbegehren; SchKG; Zuzüglich; Reichte; Offerte; Bestellung; Zweifel; Interesse; Zuständig

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 III 106Art. 368 OR, 211, 316 c SchKG. Klage auf Sachgewährleistung gegen einen Unternehmer, der sich in Nachlassliquidation befindet; Abweisung der Klage, weil die Arbeiten vor der Bekanntmachung der Nachlassstundung ausgeführt worden waren: es besteht keine Verbindlichkeit der Masse, die deshalb nicht passivlegitimiert ist (E. 3-4). Der Bauherr hätte im Nachlassverfahren die Geldforderung geltend machen sollen, in die sich sein Anspruch umgewandelt hatte, damit sie in den Kollokationsplan aufgenommen werde (E. 5). Concordat; Binetti; Concordataire; L'ouvrage; Masse; Canton; Cantonal; Conclu; Cantonale; Obligation; Contre; Madliger; &; Challandes; Solde; Demande; Avait; Créance; Entre; Liquidation; Qu'il; Dette; Demandeur; Action; Défauts; L'action; L'ouvrage; Conclusions; Réparer; été

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-1143/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Georgien; Beschwerdeführenden; Familie; Wegweisung; Vorinstanz; Kinder; Recht; Beschwerdeführerin; Bundesverwaltungsgericht; Staat; Schweiz; Person; Schutz; Wegweisungsvollzug; Eltern; Behandlung; Verfügung; Heimat; Verfolgung; Lasse; Zumutbar; Aufenthalt; Italien; Ehemann; Wegweisungsvollzugs; Asylgesuch; Ex-Ehemann; Familien
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