Art. 21FinSA from 2024
Art. 21 Organisational Measures Appropriate organisation
Financial service providers shall ensure that they fulfil their duties under this Act through internal regulations and an appropriate organisation of operations.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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