BV Art. 21 - Kunstfreiheit

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 21 BV vom 2024

Art. 21 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 21 Kunstfreiheit

Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.


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Art. 21 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNQ110004Entmündigung nach Art. 369 Abs. 1 ZGB Klägers; Gesellschaft; Gesellschaften; Bezirksrat; Recht; Entmündigung; Person; Berufung; Beiständin; Krankheit; Beschluss; VB-act; Anhörung; Vormundschaft; Massnahme; Schutz; Organ; Beistand; Aktivitäten; Gutachten; Sinne; Firmen; Kunst; Bezirksrates
SGBV 2006/8Entscheid Art. 19 Abs. 1 BVG, Art. 20 Abs. 2 BVV 2, Art. 46 VVK: Keine Kürzung der Hinterlassenenrente der geschiedenen Ehegattin, die eine ordentliche Altersrente bezieht. Art. 46 der kantonalen Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (VVK) verweist nur bezüglich der Anspruchshöhe und nicht in Bezug auf die Berechnungsgrundlage auf das BVG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. August 2007, BV 2006/8). Abgeändert durch Urteil des Bundesgerichts 9C_589/2007. Rente; Alter; Anspruch; Hinterlassenen; Scheidung; Ehegatte; Hinterlassenenrente; Ehegatten; Witwe; Recht; Leistung; Vorsorge; Scheidungsurteil; Altersrente; Leistungen; Witwen; Versorgerschaden; Betrag; Renten; Versicherungskasse; Klage; Witwenrente; Anspruchs; Staat; AHV-Alter; Verordnung; AHV-Alters; Gallen; AHV-Altersrente; Höhe

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSKLA.2020.3-Apos; Kinder; Reglement; Kürzung; Kinderrente; Invaliden; Invalidenrente; Leistung; Überentschädigung; Vorbezug; Kinderrenten; Vorsorge; Leistungen; Anspruch; Rente; Alter; Beklagten; WEF-Kürzung; Reglements; Klage; Vorbezugs; Betrag; Kinderzulage; Berechnung; Regel; Kinderzulagen; Regelung; Recht; ätzlich
SGIII-2010/4Entscheid Art. 24 Abs. 5 lit. b und Art. 21 Abs. 3 BBG (SR 412.10), Art. 16 Abs. 3 Ziff. 1 EG zu BBG (sGS231.1). Das Amt für Berufsbildung kann einen Lehrvertrag auflösen, wenn der Lehrling seinePflicht zum Besuch der Berufsfachschule durch übermässige Abwesenheiten, welche nichtdurch gesundheitliche oder andere zwingende Gründe gerechtfertigt sind, verletzt. Dabeihandelt es sich um eine disziplinarische Massnahme, welche unabhängig von den schulischenLeistungen des Lehrlings verfügt werden kann (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung III,25. August 2011, III-2010/4). Woche; Absenz; Absenzen; Beruf; Berufs; Lehrvertrag; Vorinstanz; Antrag; Quot; Semester; Schule; Lehrvertrags; Lernende; Verhalten; Rektor; Rekurrentin; Unterricht; Rekurs; Berufsbildung; Leistung; Auflösung; Zeugnis; Lehre; Klassenlehrer; Aufhebung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 616 (4A_295/2014)Art. 19 URG; Vervielfältigungen durch Dritte im Rahmen des Eigengebrauchs; Umfang der zulässigen Vervielfältigung von Werkexemplaren. Beurteilung der Zulässigkeit eines Dokumentenlieferdienstes einer Bibliothek (E. 3.1-3.6). Art. 19 Abs. 2 URG schliesst die Weitergabe einer zulässigerweise erstellten Kopie an den Berechtigten durch Versendung per Post oder per E-Mail nicht aus (E. 3.4). Umfang der zulässigen Vervielfältigung durch Dritte (E. 3.5). Begriff der im Handel erhältlichen "Werkexemplare" nach Art. 19 Abs. 3 lit. a URG (E. 3.6). Kopie; Werke; Werkexemplar; Vervielfältigung; Eigengebrauch; Bibliothek; Zeitschrift; Werkexemplare; Handel; Urheber; Urheberrecht; Sinne; Recht; Eigengebrauchs; Verlag; Zeitschriften; Auslegung; Vorinstanz; Interessen; Berechtigte; Werkexemplaren; Urheberrechts; Dokumente; Verlage
134 V 208 (9C_589/2007)Art. 19 Abs. 3 BVG und Art. 20 BVV 2 (in den bis Ende 2004 gültig gewesenen Fassungen); Art. 46 der st. gallischen Verordnung vom 5. September 1989 über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (VVK/ SG); Umfang der Hinterlassenenleistung an die geschiedene Person. Art. 46 Satz 1 VVK/SG, wonach sich die Ansprüche der geschiedenen Ehegatten "in Voraussetzung und Höhe nach den Vorschriften des BVG über die Ansprüche der geschiedenen Frau" richten, beschränkt den Anspruch auf Hinterlassenenleistungen auf die Minimalleistungen gemäss BVG, d.h. 60 % der obligatorischen BVG-Rente des verstorbenen Ex-Ehegatten (E. 3). Die - in casu gestützt auf Art. 46 Satz 2 VVK/SG anwendbare - Kürzungsregelung des Art. 20 Abs. 2 BVV 2 erlaubt die Anrechnung nur solcher Leistungen, welche durch den Tod des geschiedenen, unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgelöst bzw. beeinflusst werden. Die AHV-Altersrente ist daher nicht bzw. lediglich im Umfange einer allfälligen, durch den Todesfall bedingten Erhöhung anrechenbar (E. 4). Leistung; Alter; Ehegatte; Ehegatten; Rente; Urteil; Altersrente; Leistungen; Vorsorge; Anspruch; Hinterlassenen; Höhe; Versicherungsgericht; Bundes; Verordnung; Versicherungskasse; AHV-Alter; Witwe; Auslegung; AHV-Alters; Ansprüche; AHV-Altersrente; Hinterlassenenrente; Wortlaut; Vorschrift; Vorschriften; Renten; Versicherungsgerichts; Recht; Versorgerschaden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4875/2023Schengen-VisumIndien; Visum; Person; Vorinstanz; Wiederausreise; Recht; Visums; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Einreise; Familie; Beziehung; Verpflichtung; Besuch; Tibet; Personen; Verpflichtungen; Mitgliedstaat; Situation; Verwandte; Mutter; Einsprache; Verhältnisse; Richter; Verfügung
C-5832/2023RentenanspruchBundesverwaltungsgericht; Beschwerde; Verfahren; BVGer-act; Frist; Verfahrens; Gesuch; Rechtspflege; Zwischenverfügung; Verfahrenskosten; Vorinstanz; Verfügung; Formular; Beschwerdeführers; Parteien; IVSTA; «Gesuch; Rechtspflege»; Belege; Vermögens; Person; Urteil; Invalidenrente; Hinweis; Bedürftigkeit; Akten; Entscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, Schneider, Gächter, Hürzeler Kommentar zum BVG und FZG2018
Geiger, Schluckebier Art. N. 154; 2015