DBG Art. 208 -

Einleitung zur Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Der Art. 208 DBG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 09 152Art. 9, 23 lit. f, und 33 Abs. 1 lit. c DBG; §§ 30 lit. f, und 31 lit. e StG. Verhältnis von Kinderunterhalts- und Sozialabzug. Kein Abzug von Unterhaltsbeiträgen, wenn das Kind am massgeblichen Stichtag bzw. am Ende der Steuerperiode per 31. Dezember volljährig war. Wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt aber in Erstausbildung war und ihm Unterhaltsbeiträge in einem den Sozialabzug von Art. 213 Abs. 1 lit. a DBG übersteigenden Umfang bezahlt wurden, sind für dieses Kind der Kinderabzug sowie der zusätzlich erhöhte Versicherungsprämienabzug zu gewähren.Kinder; Unterhalt; Kinderabzug; Abzug; Steuerperiode; Unterhaltsbeiträge; Einkommen; Steuerpflicht; Kinderunterhalts; Elternteil; Sozial; Mündigkeit; Familien; Steuerpflichtig; Kinderunterhaltsbeiträge; Sozialabzüge; Alimente; Besteuerung; Recht; Leistung; Sorge; Steuerpflichtigen; Steuersubstitut; Einkommens; Verhältnisse
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