Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 205b

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 205b DBG vom 2025

Art. 205b Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 205b (1) Dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung;
Rückwirkung

Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe a gilt auch für noch nicht rechtskräftige Veranlagungen der in den Steuerjahren ab 2001 erzielten Erträge.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 23. Juni 2006 über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4883; BBl 2005 4733).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2006/125, B 2006/126EntscheidUrteil vom 19. Oktober 2006 Recht; Revision; Veranlagung; Steueramt; Eineltern; Kanton; Steuerjahr; Revisionsgr; Rechtsgleichheit; Bundes; Vorinstanz; Entscheid; Veranlagungen; Einelternfamilien; Kantonale; Steuerjahre; Verwaltungsgericht; Pflichtige; Regel; Regelung; Vollsplitting; Grundsatz; Einelternabzug; Veranlagungsstopp; Revisionsbegehren; Rechtsmittelverfahren
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