Art. 204 LP de 2024
Art. 204 Incapacité du failli de disposer
1 Sont nuls l’égard des créanciers tous actes par lesquels le débiteur aurait disposé, depuis l’ouverture de la faillite, de biens appartenant la masse.
2 Cependant si, avant la publication de la faillite, le débiteur a payé l’échéance un billet de change souscrit par lui ou une lettre de change tirée sur lui, le paiement est valable, pourvu que le porteur de l’effet n’ait eu aucune connaissance de la faillite et qu’il eût pu, en cas de refus de paiement, exercer utilement contre des tiers le recours admis en matière de lettre de change.
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Art. 204 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE230104 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Konkurs; Gesuchsgegnerinnen; Recht; Konkursamt; Rechtsanwalt; Kündigung; Gericht; Enge-Zürich; Lagerraum; Ausweisung; Frist; Vertretung; Büroräumlichkeiten; Liegenschaft; Sicherheit; Mietzins; Quartal; Liquidation; Stadtammannamt; Organ; Mieter; Vermieter; Eingabe; Kostenvorschuss; Vertreter; Konkursverwaltung |
ZH | HE210144 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Zahlung; Mietzins; Recht; Kaution; Mietvertrag; Miete; Frist; Kündigung; Kautionen; Mieterin; Mietverhältnis; Parteien; Mietzinse; Ausweisung; Vereinbarung; Zahlungsfrist; Gericht; Rechtsschutz; Parkplatz; Stadtammannamt; Vermieterin; Sachverhalt; Konkurs; Verrechnung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2004/161, B 2004/162 | Entscheid Baurecht, Art. 12 BauG (sGS 731.1), Art. 25 USG (SR 814.01), Art. 684 ZGB (SR 210). Ein bordellähnlicher Betrieb, in dem zwölf Frauen arbeiten, erweist sich im Rahmen der abstrakten Beurteilung in der Wohn-Gewerbe-Zone als zonenkonform. Indes ergibt die konkrete Prüfung, dass der geplante Erotikclub in der unmittelbar angrenzenden Wohnzone in lärmmässiger Hinsicht gegen die massgebenden Vorschriften des Bundesumweltrechts verstösst. Ausserdem gehen vom geplanten Club ideelle Immissionen aus, die sich mit Blick auf die intensive Wohnnutzung in der Umgebung und die Grösse des Betriebs als übermässig erweisen (Verwaltungsgericht, B 2004/161 und 162). | Erotikclub; Immission; Beschwerdegegner; Betrieb; Lärm; Recht; Entscheid; Gewerbe; Gemeinde; Rekurs; Wohnzone; Erotikclubs; Immissionen; Anlage; Zonen; Vorinstanz; Beschwerdegegners; Kunden; Anwohner; Sinne; Interesse; Bundes; Baudepartement; Umnutzung |
LU | A 03 192 | § 95 StG; Art. 219 Abs. 4, 262 SchKG. Steuerforderung als Konkursforderung oder Masseschuld. Minimalsteuer. Steuern, bei denen der sie auslösende Sachverhalt bis zur Konkurseröffnung entstanden ist, sind Konkursforderungen. Ist der steuerauslösende Sachverhalt erst nach der Konkursöffnung entstanden, handelt es sich um eine Masseschuld. Durch die Konkurseröffnung wird kein neuer steuerrelevanter Sachverhalt geschaffen. Die Veranlagung einer Minimalsteuer nach Konkurseröffnung als Ersatzsteuer allein gestützt auf die Konkurseröffnung ist daher ausgeschlossen. | Steuer; Konkurs; Konkurseröffnung; Minimalsteuer; Steuerperiode; Steuern; Liquidation; Urteil; Besteuerung; Unternehmen; Steuerpflicht; Ertrag; Masse; Konkursmasse; Masseschuld; Massaverbindlichkeit; Person; Gewinn; Grundstück; Unternehmens; Kapitalsteuer; Konkursforderung; SchKG; Sachverhalt; Faktoren; Erhebung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 651 (5A_388/2014) | Art. 204 Abs. 1 SchKG; Ungültigkeit von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners; Wirkung für die Konkursverwaltung bzw. die Gläubigergesamtheit und Dritte. Die Konkursverwaltung kann bereits vollzogene Leistungen vom Vertragspartner des Gemeinschuldners zurückverlangen, muss jedoch mangels Besitzes allenfalls den Prozessweg beschreiten. Die Konkursverwaltung ist nicht befugt, den Vertragspartner, der an den in seinen Besitz gelangten Vermögenswerten Eigentum geltend macht, mittels amtlicher Verfügung unter Strafandrohung zur Herausgabe dieser Vermögenswerte aufzufordern (E. 4). | Konkurs; Verfügung; Konkursamt; SchKG; Konkursverwaltung; Fahrzeuge; Basel-Stadt; Besitz; Gemeinschuldner; Aufsichtsbehörde; Recht; Vertragspartner; Gemeinschuldners; Urteil; Eigentum; Vermögenswerte; Schuldner; Betreibungs; Bundesgericht; Entscheid; Schuldbetreibung; Auszug; Zivilsachen; Rechtshandlungen; Leistungen; Besitzes; Prozessweg; Vermögenswerten; Herausgabe |
135 III 585 (5A_346/2009) | Art. 656 Abs. 2 und Art. 963 Abs. 2 ZGB; Art. 204 Abs. 1 SchKG; ausserbuchlicher Erwerb von Grundeigentum eines konkursiten Eigentümers. Ein ausserbuchlicher Erwerb eines Grundstücks gestützt auf ein Scheidungsurteil kann nur dann erfolgen, wenn dem übertragenden Ehegatten im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils die Verfügungsberechtigung darüber zukommt. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn über dessen Vermögen bereits der Konkurs eröffnet worden ist und das betreffende Grundstück in die Konkursmasse fällt (E. 2). | Konkurs; Scheidung; Grundbuch; SchKG; Recht; Verfügung; Grundstück; Urteil; Erwerb; Eigentum; Grundeigentum; Verfügungsrecht; Scheidungsurteil; Konkursmasse; Scheidungskonvention; Eigentumsübertragung; Kommentar; Eintrag; Grundstücke; Eigentümer; Vermögens; Kantons; Rechtskraft; Eintragung; Anmeldung; Konkursit; Konkurseröffnung; Zustimmung; Güterstand |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3524/2008 | Staatshaftung (Bund) | Konkurs; Recht; Quot;; Bundes; SKYGUIDE; Schweiz; Verfahren; Verfahren; Aktivlegitimation; Verfügung; Konkursdekret; Schaden; Anerkennung; Airlines; Staat; Bashkirian; Schadenersatz; Bundesverwaltung; Staats; Bundesgericht; Staatshaftung; Verfahrens; Konkursdekrets; Bundesverwaltungsgericht; Verwaltung; Gesellschaft; Gesuch; Konkursmasse |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2011.34 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Konkurs; FINMA; Verfahren; Beamte; Nichtanhandnahme; Recht; Apos;; Beamten; Nichtanhandnahmeverfügung; Veruntreuung; Aufwand; Vermögenswert; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Amtsmissbrauch; Basel; Verfahren; Untersuchung; Tatbestand; Höhe; Entschädigung; Vermögenswerte; Kommentar; Kanton; Kantons |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Meyer | Basler Kommentar Art. 159-352 SchKG | 2010 |
Staehelin, Meyer | Basler Kommentar. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 2010 |