DO Art. 201 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 201 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 201 Reclamaziun da mancanzas a. En general

1 Il cumprader duai examinar il stadi da la chaussa retschavida, uschespert che quai è inditg tenor l’isanza commerziala, e sch’el po constatar mancanzas, per las qualas il vendider ha da garantir, sto el annunziar quai immediatamain a tal.

2 Sch’il cumprader tralascha quai, vala la chaussa cumprada sco acceptada, sch’i na sa tracta betg da mancanzas che n’han betg pudì vegnir constatadas a chaschun da l’examinaziun usitada.

3 Sche talas mancanzas sa mussan pli tard, sto l’annunzia vegnir fatga immediatamain suenter la scuverta, cas cuntrari vala la chaussa sco acceptada er areguard questas mancanzas.


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Art. 201 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200162ForderungMaske; Masken; Vertrag; Parteien; Beklagte; Beklagten; Richt; Vertrags; -Maske; Recht; -Masken; Klage; Schutz; Wille; Zertifikat; Kaufvertrag; Käufer; Angebot; Bezeichnung; Willen; Verpackung; Schweiz; Preis; Aufdruck; Rücktritt; Mängel; Betreibung; Frist; Frist; ürde
ZHHG160112ForderungLeasing; Fahrzeug; Beklagten; Leasingvertrag; Kreditfähigkeit; Leasingrate; Leasingvertrags; Irrtum; Vertrag; Lieferant; Kläger; Leasingraten; Kreditfähigkeitsprüfung; Klägers; Widerklage; Fahrzeugs; Lieferantin; Vertrags; Entschädigung; Baujahr; Mängel; Schäden; Behauptung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2008.16Entscheid Art. 2 OR (SR 220). Lieferungsvertrag, bei welchem die Parteien die Frist, innert welcher die vereinbarte Gesamtmenge abzurufen bzw. zu liefern war, nicht erörtert haben. Nachdem die Beklagte als Käuferin der Klägerin als Verkäuferin mitgeteilt hat, sie werde den Vertrag nicht mehr einhalten und keine Teillieferungen mehr abrufen, geriet sie, auch ohne vereinbartes Enddatum für den (letzten) Abruf, ohne weiteres in Verzug, womit die Klägerin ihr Wahlrecht nach Art. 107 Abs. 2 OR ausüben konnte. Berechnung des entgangenen Gewinns (Handelsgericht, 27. November 2008, HG. 2008.16). Vertrag; Klage; Kaffee; Vertrags; Beklagten; Parteien; Teillieferung; Lieferung; Klageantwort; Teillieferungen; Preis; Schadenersatz; Gewinn; Frist; Geschäft; Gauch/; Handel; Bestellung; Schluep/Schmid; Enddatum; Abruf; Verzug; Kaffeemischung; Quot; Frist; Kaffees; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 335 (4C.300/2006)Kaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Alternativität der Ansprüche aus Sachgewährleistung und allgemeiner vertraglicher Haftung; Art. 97 ff., 197 ff. OR. Aus einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer neben Sachgewährleistungs- alternativ auch allgemeine vertragliche Schadenersatzansprüche ableiten. Die Alternativität dieser Ansprüche wird insoweit eingeschränkt, als in beiden Fällen die gewährleistungsrechtliche Regelung der Verjährung und der Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten des Käufers zur Anwendung kommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Käufer; Recht; Schadenersatz; Verjährung; Mängel; Ansprüche; Sachgewährleistung; Gewährleistung; Schadenersatzansprüche; Verkäufer; Bundesgericht; Haftung; Vertrag; Rechtsprechung; Käuferin; Klage; Lieferung; Urteil; Untersuchungs; Verkäuferin; Mängeln; Praxis; Rüge; Verhältnis; Verjährungsfrist; Schweizer; Vertrags; Berufung; Alternativität
121 III 453Art. 71, 197-210 OR; Gattungskauf, Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Sachgewährleistung. Beim Gattungskauf ist im Gegensatz zum Stückkauf keine individuell bestimmte Sache geschuldet (E. 3). Die Bestimmungen über die Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache in den Art. 197-210 OR kommen beim Gattungskauf nur dann zur Anwendung, wenn der Verkäufer eine Sache geliefert hat, welche die vertraglich vereinbarten Gattungsmerkmale aufweist (E. 4). Gattung; Kommentar; Vertrag; Gattungskauf; Zürcher; Schweizerische; Hubstapler; Berner; Auflage; Kaufsache; Kaufvertrag; Sachgewährleistung; Obergericht; Parteien; SCHRANER; Obligationenrecht; Lieferung; Schweizerisches; Urteil; Kaufgegenstand; Ansetzung; Kaufpreis; Bundesgericht; WEBER; SCHÖNLE; HONSELL; Recht; Frist; GIGER

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Higi, Schönle, Gautschi, GauchZürcher zu Art. 201 OR; 2011
HeinrichBasler Kommentar zum I2007