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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 200 StPO vom 2024

Art. 200 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 200 Gewaltanwendung

Zur Durchsetzung von Zwangsmassnahmen darf als äusserstes Mittel Gewalt angewendet werden; diese muss verhältnismässig sein.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 200 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220367Einfache Körperverletzung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Aussage; Faust; Beruf; Berufung; Aussagen; Frage; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe; Sicherheitsbeamten
ZHSB220440Nötigung etc.Beschuldigte; Nötigung; Blockade; Sinne; Berufung; Verkehr; -brücke; Person; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Fotos; Urteil; Betrieb; Erfassung; Brücke; Verkehrs; Störung; Demonstration; Polizei; Betrieben; Allgemeinheit; Geldstrafe; Recht; Personen; Fahrbahn
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.58 (AG.2021.146)falsche Anschuldigung und versuchte Nötigung; Strafzumessung; stationäre psychiatrische BehandlungBeruf; Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Akten; Gericht; Freiheit; Massnahme; Urteil; Freiheitsstrafe; Behandlung; Gutachten; Delikt; Basel; Verfahren; Berufungsverhandlung; Täter; Delikte; Recht; Gericht; Person; Nötigung; Verfahrens; Diebstahl; Schuld; Passant; Taten
BSSB.2018.79 (AG.2021.96)RaufhandelBerufung; Berufungskläger; Akten; Gericht; Staat; Staatsanwaltschaft; Raufhandel; Recht; Urteil; Person; Verfahren; Berufungsverhandlung; Aussage; Berufungsklägers; Anschluss; Verletzung; Laden; Anschlussberufung; Verfahren; Steckschlüssel; Aussagen; Verfahrens; Körper; Werkzeug
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus Hug, Donatsch, Rey, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Niklaus Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 2. Auflage, Zürich2013