IPRG Art. 200 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 200 IPRG vom 2022

Art. 200 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 200 3. Abschnitt: Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

BRB vom 27. Okt. 1988Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 1989


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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