LDIP Art. 2 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 2 LDIP de 2022

Art. 2 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 2 Section 2 Compétence I. En général

Sauf dispositions spéciales de la présente loi, les autorités judiciaires ou administratives suisses du domicile du défendeur sont compétentes.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 2 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Anleihensobligation; Recht; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Urkunde; Verjährung; Beklagten; Obligation; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Frist; Parteien; Segment; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Investmentfonds; Obligationen; Obligationär; Auflage; Über; Klage; Vereinbarung
ZHHG160073Markenrecht / Namensrecht / Firmenrecht / UWGSchweiz; Beklagten; Internet; Recht; Schweizer; Internets; Internetseite; Klägerin; Klägerinnen; Nutzer; Abruf; Facebook; Abrufbarkeit; Richt; Informationen; Domain; Marke; Rechtsbegehren; Präsenz; Zeichen; Verfügung; Disclaimer; Marken; Urteil; Internetseiten; Internetpräsenz
Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2004.94Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 Beklagten; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; LugÜ; Klage; Vertrag; Über; Verfahren; Verrechnung; Ansprüche; Einzelfirma; Duplik; Fürstlichen; Landgericht; Betrag; Liechtenstein; Arbeitnehmerüberlassungsverträgen; Forderungen; Arbeitsvertrag; Rechnungen; Höhe; Quot; Leuenberger/; Fürstentum; ücklich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 225 (5A_889/2016)Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG; gehörige Ladung. Zum Begriff der gehörigen Ladung, zum Zweck von Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG und zum Recht, dem die Ladung untersteht (E. 5). Zur Streitfrage, ob die gehörige Ladung im konkreten Fall zusätzlich zu den zugestellten Prozessunterlagen eine Vorladung zu einem Gerichtstermin oder eine Aufforderung zur Einreichung einer Klageantwort voraussetzte (E. 6). Gericht; Verfahren; Urteil; Ladung; Recht; DIFC-Gericht; Obergericht; Klage; Zustellung; Klageantwort; Entscheid; Anerkennung; Limited; Vorladung; DIFC-Gerichts; Einreichung; Ausland; Schweiz; Schriftstück; Beklagten; Verfahrens; Aufforderung; Betreibung; Kantons; Urteils; Vollstreckung; Verhandlung
141 III 210Art. 27 Abs. 2 lit. b IPRG; Art. 2 ZGB; Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen; Verletzung wesentlicher Grundsätze des schweizerischen Verfahrensrechts; Rechtsmissbrauch bei der Geltendmachung von Anerkennungsverweigerungsgründen. Hat die Beschwerdeführerin den Einwand, die Gegenpartei habe die am russischen Entscheidverfahren mitwirkenden Richter bestochen, rechtzeitig erhoben? Offengelassen, ob im Rahmen der internationalen Urteilsanerkennung in Anwendung von Art. 27 Abs. 2 lit. b IPRG vom Anerkennungsgegner generell zu verlangen ist, dass er gegen Verfahrensmängel im ausländischen Entscheidverfahren die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat, da unter den vorliegenden Umständen der Ordre-public-Einwand im Anerkennungsverfahren rechtsmissbräuchlich erhoben wurde (E. 4 und 5). Anerkennung; Recht; Verfahren; Entscheid; Gericht; Urteil; Richter; Entscheidung; Vollstreckung; Arbitrage; Rechtsmittel; Gerichte; Einwand; Arbitragegericht; Ordre; Bestechung; Versicherung; Zuständigkeit; Entscheidverfahren; Anerkennungsverfahren; Verfahrens; Schweiz; Bundesgericht; Übereinkommen; Zivil; Vorinstanz; ürfe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Zürich1993