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Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Art. 2 Zweiter Titel: Beiträge Beitragspflicht
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2011/67 | Entscheid Art. 27 Abs. 2 lit. c AVIG. Ausnahmsweise Anerkennung des Höchstanspruchs von 520 Taggeldern für über 55-jährige trotz der vom | Beitragszeit; Rahmenfrist; Taggelder; Anspruch; Arbeitslosenkasse; Konkurs; Recht; Einsprache; Anspruchs; Rückwirkung; Arbeitsvermittlung; Leistungsbezug; Taggeldern; Sachverhalt; Bezug; Arbeitslosenversicherung; Arbeitslosenentschädigung; Kantonale; Verfügung; Inkrafttreten; Anspruchsvoraussetzung; Entscheid; Konkursamt; Arbeitsverhältnis; Regelung; Einspracheentscheid; Sinne; Mindestbeitragszeit |
SG | AHV 2006/32 | Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Ein vor Arbeitsgericht vergleichsweise festgelegter Betrag ist als massgebender Lohn gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG zu qualifizieren, sofern er der Arbeitnehmerin als Entschädigung oder Zuwendung aus einem bestehenden oder früheren Arbeitsverhältnis ausgerichtet wird und nicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragserhebung ausgenommen ist (Erw. 3). Art. 61 lit. a ATSG. Voraussetzungen für die Annahme einer mutwilligen oder leichtsinnigen Prozessführung (Erw. 8) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. April 2007, AHV 2006/32). | Quot; Arbeit; Ausgleichskasse; Betrag; Beiträge; Saldo; Entschädigung; Ansprüche; Zahlung; Vergleich; Sinne; Arbeitgeber; Verfügung; Revision; Arbeitnehmer; Quot;per; Ansprüchequot; Einsprache; Spesen; Recht; Entscheid; Arbeitsverhältnis; Prozessführung; Tatsache; Versicherungsgericht; Arbeitgeberin; Überstunden; Einsprecherin |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 V 44 (8C_610/2022) | Regeste Art. 10 Abs. 2 lit. b, Art. 16 Abs. 2 lit. i und Art. 24 AVIG ; Art. 41a Abs. 1 AVIV ; Anspruch auf Kompensationszahlungen bei teilweiser Arbeitslosigkeit. Begriff des Zwischenverdienstes bei Ausübung mehrerer Teilzeitbeschäftigungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit; Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 5). | ômage; Indemnité; était; Assuré; édiaire; Indemnisation; être; édé; érieur; édéral; Activité; éputé; ération; Tribunal; éter; Selon; ériode; éré; été; étant; Espèce; Entre; éalisait; Assurance-chômage; élève; ômeur; éputée; ément; écision; éterminer |
147 V 322 (9C_106/2021) | Regeste Art. 2 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 lit. a BVG ; Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 3. März 1997 über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen; Versicherungsschutz bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber vor der Ausrichtung der Arbeitslosenentschädigung. Die Rechtsprechung gemäss BGE 139 V 579 (wonach Personen, welche nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber noch vor dem Bezug von Taggeldern arbeitsunfähig und später invalid werden, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert sind, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 8 AVIG erfüllen) findet auch Anwendung, wenn die Arbeitslosenentschädigung aufgrund der koordinationsrechtlichen Bestimmung des Art. 28 Abs. 2 AVIG nicht ausgerichtet wird (E. 5.3-5.7). | Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Versicherung; Taggeld; Auffangeinrichtung; Vorsorge; Arbeitslosenentschädigung; Invalidität; Anspruch; Versicherungsschutz; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitslosenversicherung; Personen; Urteil; Zeitpunkt; Risiken; Arbeitslosentaggeld; Verordnung; Eintritt; Beschwerdegegner; Taggelder; Unfall; Ausrichtung; Taggeldern; Sachverhalt; Vorinstanz; Auszahlung; Krankentaggeld |