Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 198 StPO vom 2024
Art. 198 Zuständigkeit
1 Zwangsmassnahmen können anordnen:a. die Staatsanwaltschaft;b. die Gerichte, in dringenden Fällen ihre Verfahrensleitung;c. die Polizei in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
2 Bund und Kantone können die Befugnis der Polizei, Zwangsmassnahmen anzuordnen und durchzuführen, Polizeiangehörigen mit einem bestimmten Grad oder einer bestimmten Funktion vorbehalten.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 198 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220196 | Diebstahl etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Vorinstanz; Recht; Sinne; Landes; Delikt; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Urteil; Landesverweisung; Amtlich; Dossier; Amtliche; Hausdurchsuchung; Busse; Befehl; Verfahren; Zusatzstrafe; Winterthur; Anordnung; Erscheint; Vollzug; Kantons |
SH | Nr. 51/2001/40 | Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 BV; Art. 1 Abs. 2 ZGB; Art. 5 Abs. 1 EDNA-Verordnung; Art. 198, Art. 200, Art. 257 f. und Art. 329 StPO; Art. 23 Abs. 1 POG; § 1, § 2 Abs. 1 lit. e und § 3 lit. a ED-Verordnung. Erstellung eines DNA-Profils durch Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs; Zuständigkeit | Gericht; Anordnung; Untersuchung; Recht; Verordnung; Beschwerde; Bundes; Zuständig; Kanton; DNA-Profil; Eingriff; Erkennungsdienstlich; Untersuchungsrichter; Recht; Erstellung; Beschwerdeführer; Prozess; Erkennungsdienstliche; Massnahme; Kantonsgericht; Polizei; Zuständigkeit; Körperliche; DNA-Profils; Entnahme; Kantonsgerichtspräsident; Analyse; Eingriffe; Licher; Obergericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2016/22 | Entscheid Art. 141 Abs. 2 und 4 StPO (SR 312.0), Art. 16c lit. a und d SVG (SR 741.01). Die Schweizer Polizeibeamten waren nicht zur Beweiserhebung auf österreichischem Gebiet befugt. Erkenntnisse, die ein Staat eigenmächtig im Ausland ohne Einwilligung des Territorialstaats gesammelt hat, dürfen im inländischen Verfahren nicht verwendet werden. Dies gilt auch im Administrativmassnahmeverfahren, weshalb nicht erwiesen ist, dass der Rekurrent in alkoholisiertem Zustand ein nicht betriebssicheres Fahrzeug lenkte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. September 2018, | |
BS | BES.2017.122 (AG.2017.720) | Entnahme einer DNA Probe | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 88 (6B_614/2019) | Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). | Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Betäubungsmittelvortest; Recht; Verweigerung; Massnahmen; Anzeichen; Vortest; Hinweise; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Angeordnet; Fahrzeug; Bundesgericht; Strassen; Vereitelung; Erfüllt; Sinne |
145 IV 50 (6B_598/2018) | Art. 55 Abs. 1 SVG; Zuständigkeit zur Anordnung eines Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV. Die Polizei ist zuständig für die Anordnung eines Drogenschnelltests nach Art. 10 Abs. 2 SKV (E. 3.1-3.5). | Urteil; Polizei; Fahrunfähigkeit; Beschwerde; Strassenverkehr; Vortest; Person; Anordnung; Vortests; Feststellung; Massnahme; Tatverdacht; Hinweis; Drogenschnelltest; Beschwerdeführer; Hinweise; Alkohol; Polizeiliche; Strassenverkehrsgesetz; Rechtsprechung; Massnahmen; Kommentar; RIEDO; Sinne; FAHRNI/HEIMGARTNER; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Fahrzeug; Betäubungsoder; JEANNERET |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5403/2011 | Post- und Fernmeldeüberwachung | Gericht; Bundes; Beschwerde; Recht; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Zust?ndigkeit; Verfahren; ?berwachung; Beschwerdef?hrer; Wortlaut; Verfahrens; Fernmeldeverkehr; Berufung; Bundesverwaltungsgericht; Prozessordnung; Fernmelde?berwachung; Interesse; Verfahren; Urteil; Verf?gung; Gericht; Regel; Dienst; Beh?rde; Zwangsmassnahmen; Gesetzgeber; Anordnung; Daten; Berufungsgericht |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2019.42 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). | Bundes; Beschwerde; Edpol; Fedpol; Beschwerdef?hrer; Polizeilich; Polizeiliche; Polizei; Verfahren; Verfahrens; Person; Recht; Beschwerdef?hrers; Nichtanhandnahme; Polizeilichen; Bundeskriminalpolizei; Bundesanwaltschaft; Massnahmen; Beh?rde; Verfahrensakten; Kanton; Waffen; Staatsanwaltschaft; Geheim; Verfahrensakten; Intervention; Gef?hrdung; Tatbestand; Verfahren; E-Mail |
SK.2015.11 | Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB), Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 und 2 StGB) und Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB) | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Noten; Gericht; Klage; Banknoten; Entsch?digung; Bogen; Verfahren; Umlauf; Person; Tausendernote; Falsche; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Verfahren; Recht; Tausendernoten; Gericht; F?lschung; Anklage; Seriennummer; Amtlich; Hauptverhandlung; Diebstahl |