SCC Art. 198 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 198 SCC from 2025

Art. 198 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 198 Contraventions against sexual integrity Sexual harassment (1)

1 Any person who causes offence by performing a sexual act in the presence of another who does not expect it,any person who sexually harasses another physically or through the use of indecent language, writings or imagesshall be liable on complaint to a fine.

2 The competent authority may require the person concerned to attend a course. If they complete the required course successfully, the proceedings shall be discontinued.

3 The competent authority shall decide on the procedural costs and on any claims made by the civil party.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 16 June 2023 on a Revision of the Law on Sex Offences, in force since 1 July 2024 (AS 2024 27; BBl 2018 2827; 2022 687, 1011).

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Art. 198 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220169Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufforderung; Sinne; Gewalt; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Banner; Anklage; Urteil; Asservat-Nr; Fraue; Entschädigung; Verbrechen; Gewalttätigkeit; Frauen; Rechtsanwalt; Berufungsverhandlung; Anklagebehörde; Aktion; Entscheid; Winterthur; Geldstrafe; Verfahren; Verfahrens; Doppel
ZHSB230165Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufBeschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140005AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Recht; Eingabe; Entscheid; Verfahren; Obergericht; Gericht; Verfahren; Urteil; Rechtsmittel; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Aufsichtsbehörde; Bezirksgerichts; Verfahrens; Begründung; Obergerichts; Verfahrens; Berufung; Protokoll; Frist; Kantons; Gerichtsschreiber; Hauser/Schweri/Lieber; Anzeige; Beschwerdeführers; Sinne
SOSTBER.2023.73-Beschuldigte; Privatklägerin; Recht; Aussage; Beschuldigten; Aussagen; Urteil; Apos; Täter; Nötigung; Vorfall; Beruf; Berufung; Verfahren; Urteils; Verfahren; Geschädigte; Gericht; Staat; Arbeit; Einvernahme; Entschädigung; Geldstrafe; Vorinstanz; ührt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 263 (6B_8/2011)Art. 198 Abs. 2 StGB; tätliche sexuelle Belästigung. Der Vorgesetzte, der seinem minderjährigen Praktikanten mit der Hand unter dem T-Shirt über den nackten Rücken streicht, erfüllt unter den konkreten Umständen den Tatbestand der sexuellen Belästigung. Berührungen am Oberschenkel im Bereich des Knies über den Kleidern lassen für sich allein noch keine sexuelle Bedeutung erkennen (E. 3). Belästigung; Geschädigte; Rücken; Geschädigten; Berührung; Urteil; Berührungen; Oberschenkel; Tatbestand; Vorinstanz; T-Shirt; Bezug; Vorfälle; Handlung; Recht; Verletzung; Streichen; Vorfall; Opfer; Verhalten; Praktikant; Vorgesetzte; Praktikanten; Willen; Bundesgericht; Verletzungen; Umstände
118 IV 571. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht). Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; unerheblich ist, ob dem Streben nach Bereicherung auch tatsächlich ein Erfolg beschieden ist (E. 1b). 2. Art. 199 StGB; gewerbsmässige Kuppelei (Bordell). Ein Bordell ist ein geschäftsmässiger Betrieb, der auf regelmässige Einnahmen ausgerichtet ist und in dem mehrere Dirnen tätig sind, denen der Inhaber Räume und die übrige zur Betreibung der Unzucht nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Sobald ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb gehalten wird, liegt gewerbsmässige Kuppelei vor, selbst wenn kein Gewinn erzielt worden ist (E. 1c). ässig; Bordell; Unzucht; Kuppelei; Gewinn; Frauen; -Club; Gewinnsucht; Täter; Betrieb; Verfügung; Unzuchtserlös; Dirne; Vorinstanz; Eintritt; Dirnen; Clubs; Eintrittspreis; Sinne; Z-Club; Urteil; Tatbestand; Vorschub; Bereicherung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.18Bundes; Einsprache; Beschuldigte; Befehl; Bundesanwaltschaft; Akten; Beschuldigten; Urteil; Verfahren; Filter; Frist; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Schweiz; Kammer; Bundesstrafgerichts; Urteile; Befehls; Bundesgerichts; Schweizerischen; Behörde; Staatsanwalt; Gericht; Person; Einzelrichterin; Staatsanwaltschaft; Eingabe
SK.2019.40Rückzug der Einsprache (Art. 356 Abs. 3 StPO). Abschreibung des Verfahrens.Bundes; Verfahren; Befehl; Einsprache; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Gericht; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Kammer; Einzelrichterin; Rückzug; Tribunal; Verfahrenskosten; Befehls; Urteil; Rechtskraft; énal; Gerichtsschreiber; Parteien; Johannes; Rinnerthaler; Rechtsanwalt; Christian; Arnold; Standslosigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bernhard IsenringBasler Kommentar Strafrecht II2019
Schweizer, IsenringBasler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch2018