Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 198 OR vom 2025

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Art. 198 Beim Viehhandel

Beim Handel mit Vieh (Pferden, Eseln, Maultieren, Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen) besteht eine Pflicht zur Gewährleistung nur insoweit, als der Verkäufer sie dem Käufer schriftlich zugesichert oder den Käufer absichtlich getäuscht hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 426Kaufvertrag; Garantie des Verkäufers für die Kaufsache; Verjährung des Garantieanspruchs. Rechtliche Bedeutung einer Garantie; Abgrenzung zwischen Zusicherung im Sinne von Art. 197 Abs. 1 OR und selbständiger Garantie, für welche die zehnjährige Verjährungsfrist von Art. 127 OR gilt (E. 4 und 5). Garantie; Verkäufer; Kaufsache; Zusicherung; Grundstücke; Zeitpunkt; Verjährung; Vertrags; Überbaubarkeit; GIGER; Eigenschaft; Kaufvertrag; Käufer; Vorinstanz; Urteil; Verkäufers; Sinne; Auslegung; Lehre; HONSELL; Gefahr; Berufung; Abgrenzung; Grundbuch; Bestimmungen
86 II 27Gewährleistung im Viehhandel. Die Vorschriften von Art. 198 und 202 OR gelten nicht nur für Krankheiten, sondern auch für funktionelle Mängel, z.B. Sprungunfähigkeit eines Zuchtstiers. Verkäufer; Frist; Gewährleistung; Stier; Sprung; Thomann; Mängel; Käufer; ähig; Sachverständige; Viehhandel; Zuchtstier; Krankheit; önne; Mangel; Auffassung; Untersuchung; Urteil; Trächtigkeit; Vorschrift; Vorschriften; Krankheiten; Stieres; Täuschung; Berufung; Verkäufers; Klägers; ändigen; Tiere; Viehwährschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer, Egli Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2011
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer, Egli Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2011