Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 197 ZPO vom 2025

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Art. 197 Schlichtungsversuch 1. Kapitel: Geltungsbereich und Schlichtungsbehörde Grundsatz

Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus.


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Art. 197 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ230035UnterhaltUnterhalt; Schlichtung; Genehmigung; Gericht; Berufung; Kindes; Verfügung; Schlichtungsverfahren; Kindsmutter; Friedensrichteramt; Verfahren; Parteien; Unterhaltsvereinbarung; Bülach; Beklagten; Kindesschutzbehörde; Vergleich; Vorinstanz; Schweizerischen; Schlichtungsbehörde; Zivilprozess; Vereinbarung; Zivilprozessordnung; Klägers; Unterhaltsklage; Schrank; Bezirksgericht; Dispositiv; /Monat
ZHLB220040ForderungBerufung; Vorinstanz; Schlichtungsverfahren; Entscheid; Parteien; Beklagten; Klage; Parteientschädigung; Bezirksgericht; Entscheidgebühr; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Oberrichter; Beschluss; Berufungskläger; Verfahren; Umtriebe; Akten; Klägers; Erwägungen; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Hochuli; Berufungsbeklagte; Forderung; Eingabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV160002Umteilung Prozess betreffend DienstbarkeitBezirk; Bezirks; Bezirksgericht; Friedensrichter; Umteilung; Klage; Verwaltungskommission; Gericht; Bezirksgerichts; Verfahren; Parteien; Recht; Anträge; Entscheid; Stellung; Mitglied; Ausstand; Schlichtungsverfahren; Antrag; Stellungnahme; Beklagten; Zuständig; Aufsichtsbehörde; Ersatzrichter; Anschein; Sinne
ZHVB140016Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Winterthur vom 13. August 2014 (BA140001-K)Aufsicht; Aufsichts; Vorinstanz; Aufsichtsbeschwerde; Winterthur; Friedensrichteramt; Recht; Beschluss; Verwaltungskommission; Verfahren; Obergericht; Akten; Zivil; Schlichtungsgesuch; Forderung; Rechtsmittel; Parteien; Aufsichtsbehörde; Obergerichts; Verfahrens; Kanton; Schlichtungsverfahren; Kantons; Oberrichter; Schlichtungsverhandlung; Vorladung; Bezirksgericht; Prozess
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 526 (4A_452/2017)Streitverkündungsklage (Art. 81 und 82 ZPO); Schlichtungsverfahren (Art. 197 ff. ZPO). Die Streitverkündungsklage kann nur in einem Entscheidverfahren vor dem Gericht der ersten Instanz geltend gemacht werden, das durch Einreichung der Hauptklage eingeleitet wird. Die Einreichung einer Streitverkündungsklage, welche Rechtshängigkeit begründet (Art. 62 Abs. 1 ZPO), ist im Schlichtungsverfahren ausgeschlossen (E. 3.3). Appel; édure; étentions; être; Autorité; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Schlichtungsverfahren; Admission; Streitverkündungsklage; Kommentar; Appelant; èglement; écis; Limited; Chambre; éfenderesse; époser; éfendeur; étence; écision; Extrait; Einreichung; érieur; érant; Tribunal; éponse; Schweizerischen; INFANGER; Basler
138 III 620 (4A_273/2012)Art. 257 ZPO, Art. 8 ZGB; Verfahren betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen; Einreden und Einwendungen des Beklagten. Anforderungen an die Bestreitung des eingeklagten Anspruchs in tatsächlicher Hinsicht (E. 5.1.1). Konsequenz für das Gelingen des Beweises der anspruchsbegründenden Tatsachen durch den Kläger (E. 6.2).
Beweis; Rechtsschutz; Einwendungen; Verfahren; Urteil; Fällen; Schweizerische; Einreden; Tatsachen; Zivilprozessordnung; Sachverhalt; Rechtsöffnung; Anspruch; Einwände; Beklagten; JENT-SØRENSEN; Hinweise; Rechtsschutzes; E-ZPO; Entscheid; Bestreitung; Anspruchs; Rechtslage; Sinne; Hinweisen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-322/2018GebührenSchlichtung; Verfahren; Vorinstanz; Verfahrens; Gebühr; Gebühren; Schlichtungsverfahren; Bundes; Quot;; Gericht; Streitwert; Aufgabe; Schlichtungsstelle; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Gebührenreglement; Komplexität; Aufwand; Schlichtungsbehörde; Aufgaben; Kunden; Urteil; Verfügung; Schlichtungsverfahrens; Schiedsgericht; Minuten; Einleitung