CCS Art. 192 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 192 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 192 III. Liquidaziun dals bains matrimonials

En cas d’ina separaziun dals bains valan per la liquidaziun dals bains matrimonials las disposiziuns da l’urden vertent dals bains, sche la lescha na dispona betg autramain.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 192 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110044Güterrechtliche AuseinandersetzungBerufung; Klage; Scheidungsverfahren; Auseinandersetzung; Gericht; Verfügung; Vorinstanz; Parteien; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahren; Gerichtsgebühr; Rekurs; Berufungsverfahren; Beklagten; Rekursverfahren; Abteilung; Gütertrennung; Sinne; Scheidungsgericht; Rechtsbegehren; Zuständigkeit; Nichteintreten; Streitwert; Gebühr; Bundesgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Vermögenswerte; Trennung; Haftung; Angeschuldigten; Bundesrecht; Ehegatte; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Deckung; Staat; Recht; Ehegatten; Verfahrens; Beschlagnahmeverfügung; Verfahren; Staatsanwaltschaft; ÜbBestBV; Bundeszivilrecht; Behörden; Haftungssubstrat; Untersuchung; Rekurs
111 III 1Art. 173 ff. ZGB; Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten. Die Parteientschädigung, die dem Ehemann im Anfechtungsprozess um die Vaterschaft des von der Ehefrau geborenen Kindes zugesprochen worden ist, untersteht dem Verbot der Zwangsvollstreckung. Ehegatte; Zwangsvollstreckung; Ehegatten; Anfechtungsprozess; Ehemann; Verbot; Ehefrau; Unterhalt; Parteientschädigung; Vaterschaft; Kindes; Rekurrentin; Aufsichtsbehörde; Leistung; Verfahren; Beiträge; Entscheid; Kommentar; Gemeinschaft; Auslegung; Rechtsprechung; Scheidungsoder; Trennungsprozess; Unterhaltspflicht; Zwangsvollstreckungsverbot; Schuldbetreibung; Konkurs; Bundesgericht; Sinne; BlSchK