CPS Art. 192 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 192 CPS de 2024

Art. 192 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 192 Actes d’ordre sexuel avec des personnes hospitalisées, détenues ou prévenues

1 Celui qui, profitant d’un rapport de dépendance, aura déterminé une personne hospitalisée, internée, détenue, arrêtée ou prévenue, commettre ou subir un acte d’ordre sexuel, sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 Si la victime a contracté mariage ou conclu un partenariat enregistré avec l’auteur, l’autorité compétente pourra renoncer le poursuivre, le renvoyer devant le tribunal ou lui infliger une peine. (1)

(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 18 de la LF du 18 juin 2004 sur le partenariat, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2005 5685; FF 2003 1192).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 192 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140080Mehrfache sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen etc. Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Berufung; Aussage; Vorinstanz; Geschlechts; Urteil; Geschlechtsverkehr; Gericht; Verteidigung; Aussagen; Einvernahme; Sinne; Anstalt; Abhängigkeit; Genugtuung; Anstaltspflegling; Staatsanwalt; Nötigung; Freiheitsstrafe; Anstaltspfleglinge; Staatsanwaltschaft; Anstaltspfleglingen
ZHSB110289Drohung etc. und WiderrufAngeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Aussage; Einvernahme; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Gericht; Polizei; Urteil; Drohung; Sinne; Untersuchung; Busse; Recht; Zeuge; Berufung; Tätlichkeit; Geldstrafe; Zürich-Sihl; Dispositiv; Vorinstanz; Hause
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.61-Privatklägerin; Beschuldigte; Aussage; Beschuldigten; Handlung; Aussagen; Opfer; Abhängigkeit; Recht; Handlungen; Täter; Penis; Staat; Vorhalt; Kontakt; Verhältnis; Person; Apos; Hause; ände
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
ängig; Abhängigkeit; Handlung; Handlungen; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Person; Täter; Ausnützung; Beschwerdegegner; Ausnützen; Hinweis; Recht; Opfer; Tatbestand; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kantons; Gallen; Betreuer; Anstaltspflegling; Kontakt; Annäherung
126 I 68Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK; § 182 StPO/ZH. Heilung einer Gehörsverweigerung; Garantie des unparteiischen Richters; Unvoreingenommenheit. Die Voraussetzungen für die Heilung einer Gehörsverweigerung im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde sind vorliegend erfüllt (E. 2). Keine unzulässige Vorbefassung eines Gerichtes, das sich nach der Hauptverhandlung von der Schuld des Angeklagten überzeugt zeigt, das Urteil aussetzt und die Anklage zur (geringfügigen) Verbesserung zurückweist, wie dies von § 182 Abs. 3 StPO/ZH vorgesehen wird (E. 3, 4). Anklage; Verfahren; Urteil; Bezirksgericht; Richter; Kassationsgericht; Gericht; Obergericht; Entscheid; Sinne; Verfahrens; Gehör; Rückweisung; Bundesgericht; Gehörs; Kantons; Garantie; Gehörsverweigerung; Punkt; Staatsanwaltschaft; Beschluss; Vernehmlassung; Beschwerdeführers; Urteils; Vorbefassung