Art. 192 Gewährleistung des
veräusserten
Rechtes
zur Gewährleistung
1 Der Verkäufer hat dafür Gewähr zu leisten, dass nicht ein Dritter aus Rechtsgründen, die schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden haben, den Kaufgegenstand dem Käufer ganz oder teilweise entziehe.
2 Kannte der Käufer zur Zeit des Vertragsabschlusses die Gefahr der Entwehrung, so hat der Verkäufer nur insofern Gewähr zu leisten, als er sich ausdrücklich dazu verpflichtet hat.
3 Eine Vereinbarung über Aufhebung oder Beschränkung der Gewährspflicht ist ungültig, wenn der Verkäufer das Recht des Dritten absichtlich verschwiegen hat.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB160043 | Forderung | Klagten; Beklagten; Kommission; Fahrzeug; Partei; E-Mail; Berufung; Verkauf; Recht; Beweis; Vertrag; Klägers; Vorinstanz; Urteil; Betreibung; Kommissionsvertrag; Parteien; Zeuge; Sinne; Bruder; Porsche; Prot; Mail-Adresse; Verkaufs; E-Mail-Adresse; Habe; Fahrzeuges; Zusammenhang; Rechnung |
ZH | HG150007 | Forderung | Grundstück; Irrtum; Recht; Vertrag; Recht; Grundbuch; Grundstücks; Vertrags; Sachverhalt; Kaufvertrag; Grundlage; Beklagten; Bundesgericht; Parteien; Bewusst; Urteil; Pflanz; Zungsrecht; Überbaubarkeit; Bundesgerichts; Notar; Vorstellung; Aufl; Benützungsrecht; Grundlagenirrtum; Klage; Gewährleistung; Wäre; Kommentar |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
111 II 455 | Verkauf eines Patents. Auswirkung der Patentnichtigkeit auf die Gültigkeit des Vertrags. 1. Haftung des Verkäufers nach den Regeln über die Entwehrung auch bei Nichtigkeit des Patents wegen fehlender gewerblicher Anwendbarkeit der Erfindung oder Ungültigkeit des Kaufvertrags? - Frage offengelassen (E. 2). 2. Zulässigkeit einer Vertragsabrede, mit welcher der Käufer das Risiko mangelnder gewerblicher Verwertbarkeit der Erfindung übernimmt (E. 3). | Patent; Erfindung; Vertrag; Gewerblich; Patente; Patents; Gewerbliche; Nichtigkeit; Risiko; Gültig; Haftung; Anwendbarkeit; Vertrags; Nichtig; Urteil; Gewerblicher; Käufer; Klagte; Zahlung; Nebst; Nichtigerklärung; Rechtsprechung; Berufung; Patentnichtigkeit; Gültigkeit; Verkäufers; Entwehrung; Mangelnder; Patentanmeldungen; Verkaufte |
100 II 24 | Teilweise Entwehrung. 1. Art. 192 Abs. 1 OR. Gewährleistungspflicht des Verkäufers, der sich als Alleineigentümer einer Parzelle ausgibt. 2. Art. 193 Abs. 1 und 2 OR. Ein gerichtlicher Vergleich, den der Käufer mit dem Dritten abschliesst, ist kein Prozessergebnis im Sinne dieser Bestimmungen. 3. Art. 194 Abs. 1 OR. Pflichten des Käufers, der das Recht des Dritten während eines hängigen Prozesses anerkennt. | Vergleich; Urteil; Recht; Streit; Parzelle; Käufer; Verkäufer; Gewährleistung; Kantonsgericht; Clausen; Partei; Prozesses; Margaretha; Klagte; Gericht; Erben; Gerichtliche; Holzer; Parteien; Entscheid; Materiell; Moritz; Berufung; Müsse; Verfahren; Entscheidung; Beklagten; Prozessergebnis; Sinne; Gerichtlichen |