BV Art. 191c - Richterliche Unabhängigkeit

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 191c BV vom 2024

Art. 191c Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 191c Richterliche Unabhängigkeit

Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.


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Art. 191c Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210035Feststellungsklage gemäss Art. 88 ZPOBerufung; Recht; Feststellung; Vorinstanz; Betreibung; Entscheid; Verfahren; Rechtsmittel; Parteien; Forderung; Klage; Feststellungsklage; Beschluss; Berufungsverfahren; Regel; Bundes; Ungewissheit; Beklagten; Interesse; Gericht; Rückweisung; Sinne; Bundesgericht; Behauptung; Obergericht
ZHSB170372Mehrfache üble NachredePrivatkläger; Beschuldigte; Privatklägers; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Privatklägerschaft; Recht; Verurteilung; Verfahren; Frist; Urteils; Vorinstanz; Beweis; Person; Bundesgericht; Entscheid; Äusserung; Richter; Staatsanwalt; Verfahrens; Berufungserklärung; Teilfreispruch; Bundesgerichts; Staatsanwaltschaft; üblen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.67-Gericht; Berufung; Urteil; Verfahren; Steiner; Gerichtsschreiber; Berufungsklägerin; Matthias; Unabhängigkeit; Entscheid; Staat; Amtsgerichtsstatthalter; Solothurn; Beschuldigte; Richter; Staatsanwaltschaft; Berufungsverfahren; Obergericht; Befehl; Amtsgerichtsschreiber; Funktion; Bundesgericht; Einsprache; Akten; Verfahrens; Kanton; Vorinstanz; Anspruch; Einzelrichter
SOVWBES.2016.452Anmeldung für die Wahl eines AmtsgerichtspräsidentenRichter; Recht; Wahlen; Stimm; Wahlgang; Unabhängigkeit; Kandidat; Amtsgerichtspräsident; Staat; Wählbarkeitsvoraussetzung; Schweiz; Verwaltungsgericht; Stelleninhaber; Demission; Gericht; Bundesgericht; Abstimmungs; Oberamt; Amtsgerichtspräsidenten; Ausschreibung; Wählbarkeitsvoraussetzungen; Anspruch
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