Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 191b

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 191b BV vom 2024

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Art. 191b Richterliche Behörden der Kantone

1 Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen.

2 Sie können gemeinsame richterliche Behörden einsetzen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 191b Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZBEK 2023 57definitive RechtsöffnungRecht; Verfügung; Kanton; Kantonsgericht; KG-act; Vorinstanz; Entscheid; Schwyz; Rechtsöffnung; Bezirksgericht; Eingabe; Bundesgericht; Kantonsgerichtspräsident; Kommentar; Zivilprozessordnung; Erwägungen; Spühler; Schweizerische; Frist; Dispositiv; Gerichtsschreiber; Gesuchsteller; Beschwerdegegner; Kantonsgerichtskasse; Einzelrichter; Betreibung; Dispositivziffer; Anforderungen; Rechtsmittelfrist

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 09 45Rechtsmittelweg und Kognition in ausländerrechtlichen Beschwerdesachen.Recht; Verwaltungsgericht; Entscheid; Ermessen; Ermessens; Erteilung; Bewilligung; Bundes; Verwaltungsgerichts; Behörde; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Ausländer; Bewilligungen; Sachverhalt; Justiz; Entscheide; Rechtsanspruch; Bundesrecht; Überprüfung; Sachverhalts; Parteien; Verfahren; Anträge; Amtes; Staatsangehörige; Sicherheitsdepartement
BSDG.2016.16 (AG.2016.758)Ausstandsbegehren gegen den AppellationsgerichtspräsidentenGericht; Recht; Verfahren; Verfügung; Ausstand; Gerichtspräsident; Akten; Entscheid; Kopie; Appellationsgericht; Zivilgericht; Kopien; Befangenheit; Verfahrens; Schaden; Berufung; Einsicht; Sohns; Begehren; Schadenersatz; Berufungsverfahren; Appellationsgerichts; Gesuch; Gerichtspräsidenten; Kommentar; Kindesvertreter; Antrag
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