E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 191 BV vom 2024

Art. 191 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 191 Zugang zum Bundesgericht

1 Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht.

2 Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann es eine Streitwertgrenze vorsehen.

3 Für bestimmte Sachgebiete kann das Gesetz den Zugang zum Bundesgericht ausschliessen.

4 Für offensichtlich unbegründete Beschwerden kann das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 191 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA060112Kantonales Beschwerdeverfahren, Vertrauensschutz im Zusammenhang mit Zustellung von gerichtlichen Sendungen, Prozessfähigkeit, Unentgeltliche Prozessführung. Verfahrensfragen, Mittellosigkeit, Unterzeichnung von Entscheid, Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde, Protokollierung, Justizverwaltung, Verfahren betreffend Ablehnung von Justizbeamten, Persönliche BefragungBeschwerde; Beschwerdeführer; Nichtigkeit; Beschwerdeführers; Beistand; Beweis; Beschluss; Entscheid; Obergericht; Vorinstanz; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Recht; Partei; Verfahren; Zivil; Vorstehend; Gericht; Werden; Nichtigkeitsgr; Eingabe; Antrag; Zivilkammer; Angefochtene; Gerichtliche; Urteil; Erwägung; Rüge; Liegende
SHNr. 61/2001/1 Art. 8, Art. 26, Art. 27 Abs. 1, Art. 36, Art. 49 Abs. 1 und Art. 104 BV; Art. 34 KV; Art. 51 und Art. 52 Abs. 1 VRG; Art. 64 LwG; Art. 14 der Weinverordnung; Art. 7, Art. 45 und Art. 46 LwG/SH; § 78 LwV/SH. Festlegung der höchstzulässigen Erträge der Traubenernte 2001; ab­strakte Normenkontrolle Bundes; Rebbau; Kanton; Ertrag; Kategorie; Rebbaukommission; Trauben; Recht; Kantonale; Interesse; Kantone; Bundesrecht; Gesuch; Schaffhausen; Schaffhauser; Zulässigen; Regelung; Landwirtschaft; Branche; Gesuchsteller; Branchenverbands; Flächeneinheit; LwG/SH; Festgelegt; Ertragsbegrenzung; Über; Festlegung; Gesetzes; Verfassung
Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2003.00355Kein Anspruch infolge Volljährigkeit der Kinder und fehlender AbhängigkeitBeschwerde; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Recht; Aufenthalts; Söhne; Gesuch; Schweiz; Zeitpunkt; Regierungsrat; Gericht; Anspruch; Beschwerdeführers; Rechtsanspruch; Verwaltungsgericht; Niederlassung; Kinder; Abhängigkeit; Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Beziehung; Bundesgericht; Regel; Kanton; Sind; Erteilung; Entscheid; Behauptet; Familiäre; Beziehungsweise
ZHSB.2002.00026Ausserordentliche Einkünfte, Bemessungslücke
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 14 (1B_420/2022)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1).
Gericht; Gerichtsschreiber; Beschwerde; Unabhängigkeit; Richter; Formelle; Spruchkörper; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; Richterliche; REITER; Hierarchie; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Unabhängig; Ersatzrichter; Beschwerdeführer; Informelle; Interne; Bundesgericht; Vorinstanz; Ersatzoberrichterin; REITER/; Anspruch; Richterin
146 V 271 (8C_508/2019)
Regeste
Art. 20 sexies Abs. 1 lit. b IVV ; Taggelder während Eingliederungsmassnahmen. Art. 20 sexies Abs. 1 lit. b IVV (in Kraft seit 1. Januar 2008), wonach Versicherte als erwerbstätig gelten, wenn sie glaubhaft machen, dass sie nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, fehlt die gesetzliche Grundlage (E. 7).
Taggeld; Erwerb; Erwerbstätig; Tätige; Erwerbstätige; Nichterwerbstätige; Erwerbstätigkeit; Arbeit; Sexies; Verordnung; Eingliederung; Person; Taggelder; Arbeitsunfähigkeit; Revision; Beschwerde; Anspruch; IV-Revision; Erwerbseinkommen; Tätigen; Bundesrat; Taggeldes; Eintritt; Eingliederungsmassnahmen; Erzielt; Erwerbstätigen; Mindesttaggeld; Aufhebung; Taggeldanspruch; Gesetzes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-8076/2015Krankenversicherung (Übriges)Bundes; Recht; Beschwerde; Zuordnung; Spital; Bundesverwaltungsgericht; IVHSM; Zuteilung; Urteil; Kantonale; Beschluss; Bereich; Beschwerdef?hrer; Verf?gung; Spitalliste; Zuordnungsbeschluss; Hinweis; Medizin; BVGer; Beschlussorgan; Hochspezialisierte; Zuteilungsentscheid; Planung; Kantone; Abstrakte; Bundesrecht; Komplexe; Behandlung; Hinweisen; HSM-Beschlussorgan
C-1565/2016Krankenversicherung (Übriges)Bundes; Recht; Zuordnung; Beschwerde; Spital; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Zuteilung; IVHSM; Kantonale; Beschwerdef?hrer; Beschluss; Beschwerdef?hrerin; Verf?gung; Bereich; Zuordnungsbeschluss; Spitalliste; BVGer; Hochspezialisierte; Hinweis; Medizin; Planung; Beschlussorgan; Kantone; Zuteilungsentscheid; Abstrakte; Bundesrecht; Anfechtbar; Hochspezialisierten; Rechte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.217, RR.2022.218Berufung; Gericht; Kammer; Richter; Berufungskammer; Gerichtsschreiber; Ausstand; Richterin; Gesuch; Gerichtsschreiberin; Verfahren; Richterinnen; Bundesstrafgericht; Gerichtsschreiberinnen; Gesuchsteller; Recht; Ausstandsgesuch; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Nebenamtliche; Berufungsverfahren; StBOG; Person; Partei; Pr?sident; Berufungskammer; Urteil; Bundesgericht; ?ber
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz