CC Art. 190 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 190 CC de 2025

Art. 190 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 190

1 La demande est dirigée contre les deux époux.

2 … (1)

(1) Abrogé par l’annexe ch. 2 de la LF du 24 mars 2000 sur les fors, avec effet au 1er janv. 2001 (RO 2000 2355; FF 1999 2591).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 278 (8C_9/2019)Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). Assistenzbeitrag; Anspruch; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Stunden; Handlungsfähigkeit; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen; Minderjährige; Person; Urteil; Hilflosenentschädigung; Personen; IV-Stelle; Assistenzbeitrags; Verwaltung; Überwachung; ässt
143 III 65 (5A_299/2016)Art. 300 Abs. 2 und Art. 422 f. ZGB; Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin. Die Pflicht zur Anhörung der Pflegeeltern beschränkt sich von Gesetzes wegen auf die für das Pflegekind wichtigen Entscheidungen. Keine wichtige Entscheidung für das Pflegekind bedeutet in der Regel der Wechsel der Beistandsperson im Falle von Berufsbeistandschaft (E. 3 und 4). Die Entlassung einer Beistandsperson aus wichtigem Grund beruht auf Ermessen. Sie kann begründet sein, wenn die objektive Beurteilung der Frage, ob und wann ein Pflegekind zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt wird, nicht mehr gewährleistet ist (E. 5 und 6). Entscheid; Pflegeeltern; Beistand; Beiständin; Kindes; Entscheidung; Anspruch; Verwaltungsgericht; Anhörung; Beistandsperson; Mutter; Urteil; Entlassung; Pflegekind; Recht; Entscheidungen; Eltern; Gehör; Beschwer; Sinne; Beistandswechsel; Person; Behörde; Gesetzes; Verfahren